BDK spricht sich für die Einführung der Schleierfahndung in NRW aus

07.10.2016

Am 08.09.2016 fand im Innenausschuss des Landtags NRW eine von der CDU beantragten Sachverständigenanhörung statt. Die CDU-Fraktion hatte zuvor im Plenum den Landtag NRW aufgefordert, verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrollen ("Schleierfahndung") im Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen zu etablieren.
BDK spricht sich für die Einführung der Schleierfahndung in NRW aus
Foto: Dieter Poschmann / pixelio.de

Bis dato haben 14 Bundesländer eine entsprechende Norm eingeführt, jedoch mit unterschiedlich weitreichenden Eingriffsbefugnissen. Bei der Anhörung waren die drei Polizeigewerkschaften und drei Jura-Professoren geladen. Schon nach Kenntnisnahme der ersten Debatte im Landtag (Plenarprotokoll 16/108) wurde deutlich, dass das Thema weniger sachlich als vielmehr ideologiegeprägt und leider auch mit fehlendem Fachwissen erörtert wurde. Neben der Sorge, dass die Polizeibeamten/innen in Nordrhein-Westfalen möglicherweise verfassungswidrig die Kontrollen an einem sogenannten „racial bzw. ethnic profiling“ ausrichten könnten, wurde ebenfalls die mangelnde Effektivität und der zu hohe Personaleinsatz von der Landesregierung als Gegenargumente ins Feld geführt.

Diese Argumentation verwundert jedoch: Seit Jahren führt die Polizei NRW groß angelegten "Verkehrskontrollen" zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durch, die auch der Innenminister medial begleitet. Neben den Ausführungen zur Kriminalitätslage in NRW rief der BDK den Abgeordneten diese Situation im Rahmen der Anhörung in Erinnerung. Ebenso war es notwendig trotz der vorherigen Ausführungen der geladenen Professoren juristischer Fakultäten die rechtlichen und taktischen Unterschiede einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu einer gefahrenabwehrenden Durchsuchung aufgrund einer "konkreten Gefahr" intensiver zu beleuchten.
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen fokussiert die bis dato durchgeführten öffentlichkeitswirksamen Kontrollen mangels Rechtsgrundlage primär auf die Aspekte der Verkehrssicherheitsarbeit. Dem Phänomen der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität werden diese Kontrollmodalitäten nicht im erforderlichen Ausmaß gerecht.

Die Einführung einer niederschwelligeren präventivpolizeilichen Kontrollbefugnis wird zwangsläufig zu einer Ausweitung der Kontrollmaßnahmen der Polizei in Nordrhein-Westfalen führen und leistet somit einen effektiven Beitrag zur Bewältigung der Kriminalitätslage in Nordrhein-Westfalen.  "Die zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung ist ein Verfassungswert von hohem Rang. Die notwendigen Maßnahmen haben sich im Rahmen der praktischen Konkordanz auch an dem Schutz dieses Rechtsgutes auszurichten", so Oliver Huth, stellvertretender Landesvorsitzender des BDK in NRW.  

Gesamter Beratungsverlauf

Videoaufzeichnung Innenausschusssitzung vom 08.09.2016