BDK trifft Finanzsenator Dr. Andreas Dressel

10.11.2025

Der Polizei Hamburg geht das Geld aus! Zeit für ein Gespräch mit dem Präses der Hamburger Finanzbehörde, Dr. Andreas Dressel
Jens Chowaniec, Jan Reinecke, Andreas Dressel, Oliver Schwabe, Peter Gruner (v.l.)

Wie aus Kreisen der Polizeiführung zu hören ist, soll der Polizei Hamburg das Geld ausgehen, da es anders als in vorherigen Jahren keinen Nachtragshaushalt mehr für das Amt geben soll. Die sich daraus ergebenden Folgen für die Polizei würden sich in etwa so auswirken, als wenn das persönliche Girokonto kein Dispo mehr zulässt, aber noch zahlreiche, zwingend erforderliche Einkäufe für den Haushalt zu tätigen wären. Alle Ausgaben der Polizei Hamburg werden deshalb von der Polizeiführung auf den Prüfstand gestellt. So angeblich einmal wieder das Fortbestehen des Polizeiorchesters, der Hubschrauberstaffel, der Reiterstaffel, ebenso Neueinstellungen im Tarifbereich und was wohl für den Vollzug am katastrophalsten wirkt, auch die bereits in Aussicht gestellten Beförderungen der Dienstgrade A7 bis A 11.

Für den BDK Grund genug, denjenigen zu fragen, der es wissen muss, den Schatzmeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Andreas Dressel empfing die Delegation des BDK, bestehend aus dem Landesvorsitzenden Jan Reinecke mit seinen Stellvertretern Oliver Schwabe und Peter Gruner, sowie dem Landesschatzmeister Jens Chowaniec,  am 07.11.2025 an seinem Interimsbehördensitz am Adolphsplatz und stellte sich wertschätzend und offen unseren Fragen und Anregungen. Auf die im Hause der Polizei Hamburg kolportierten Einsparungen angesprochen, lässt sich Andreas Dressel vom BDK wie folgt zitieren:

„Bei der Innenbehörde wird im laufenden Haushalt 25/26 nicht gekürzt. Insbesondere wegen der dramatischen Steigerungen bei den gesetzlichen Leistungen werden wir aber nicht alle Wünsche für Nachbewilligungen berücksichtigen können. Das ist aber keine Kürzung, es gibt nur weniger Mehr obendrauf“.

Es liegt also an der Innenbehörde und der Polizeiführung Transparenz gegenüber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzustellen, welche „Wünsche für Nachbewilligungen“ auf dem Tisch liegen und welche herunterfallen werden. Gelegenheit hierzu bekommen Innensenator Andy Grote und Polizeipräsident Falk Schnabel auf der Personalversammlung der Polizei Hamburg am 20. November 2025.

Zulage für bürgernahe Dienstleistungen / Erschwerniszulage für psychisch belastende Tätigkeiten

Bereits Ende Oktober hatten sich die Tarifparteien u.a. auf eine Zulage für bürgernahe Dienstleistungen geeinigt. Für den BDK stellt sich in diesem Zusammenhang seitdem die Frage, welche Beschäftigten der Polizei Hamburg denn bürgernahe Dienstleistungen im Sinne dieser Tarifvereinbarung ausüben und welche nicht? Sind etwa Angestellte im Polizeidienst, die den ruhenden Verkehr überwachen, gemeint? Oder Kolleginnen und Kollegen der Spurensicherung, die nicht selten Tatorte im intimsten Bereich der Bürgerinnen und Bürger abzuarbeiten haben? Oder etwa die Kolleginnen und Kollegen im Erkennungsdienst, deren Dienst sich zweifelsfrei durch eine besondere „Bürgernähe“ auszeichnet? Zur Frage, welche Beschäftigten der Hamburger Polizei im Sinne der Tarifvereinbarungen zukünftig eine Zulage für bürgernahe Dienstleitungen erhalten werden, verwies Andreas Dressel auch auf eine entsprechende Auffangregelung, die ebenfalls verhandelt worden ist und ebenfalls für Beschäftigte der Polizei herangezogen werden könnte. In diesem Zusammenhang konnten wir dem Finanzsenator dann eine Reihe an Beispielen nennen, für welche Tätigkeiten bei der Hamburger Kriminalpolizei die verhandelte Zulage zweifelsfrei gezahlt werden müsste.

So wird sich der BDK dafür stark machen, dass alle Angestellten diese Zulage erhalten, die mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit bürgernah im Sinne der Tarifvereinbarung arbeiten!

Des Weiteren war es uns sehr wichtig, mit Andreas Dressel auch über Tätigkeiten zu sprechen, die nicht bürgernah im Sinne der Zulage sind, aber trotzdem aus unserer Sicht eine entsprechende Zulage verdienen. Beispielhaft wurde sich intensiv über die vom BDK schon lange geforderte Erschwerniszulage für psychisch belastende Tätigkeiten ausgetauscht. Andreas Dressel hat sich direkt darüber informiert, in welchen Bundesländern und in welcher Höhe eine vergleichbare (KIPO-)Zulage gezahlt wird. Aus Sicht des BDK ist es sinnvoll, diesen „Wildwuchs“ der Länder zu beenden und eine entsprechende Erschwerniszulage für psychisch belastende Tätigkeiten schnellstmöglich in den TV-L mitaufzunehmen. Diese gelte dann allen Beschäftigten, die eine entsprechende Tätigkeit ausüben und dabei einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind.  

Beförderungen (A7 bis A11)

Die Delegation des BDK hat Finanzsenator Andreas Dressel natürlich auch auf die aktuellen Auswirkungen der schwierigen Finanzlage in der Polizei hingewiesen. Die gestoppten A-11 Ausschreibungen und das noch nicht durchgeführte ranglistenbasierte Beförderungsverfahren der Kolleginnen und Kollegen von A7 bis A9 trifft einen Großteil der Polizei und führt zu massiven Frustrationen. Vor dem Hintergrund sprach der BDK auch die dringend notwendigen Anpassungen des Stellenplans von A11 bis A16 an, um endlich die Kolleginnen und Kollegen befördern zu können, die seit Jahren unterwertig auf höher bewerteten Dienstposten arbeiten und nicht das Geld bekommen, was ihnen eigentlich zusteht. 

Verstetigung von Entlastungs- und Verstärkungspaketen im Tarifbereich

Außerdem wurde auch die Verstetigung der letzten Entlastungs- und Verstärkungspakete im Bereich der Tarifbeschäftigten der Polizei angesprochen, damit diese wertvollen Verstärkungen auch nachhaltig sind und nicht im Nachhinein durch Besetzungssperren sukzessive wieder abgebaut werden.

Ohne Erhöhung der Eckwerte wird die Innere Sicherheit Hamburgs schwinden

Der BDK begrüßt natürlich die Erhöhung der Polizeizulage, sprach aber Andreas Dressel deutlich darauf an, dass die Finanzierung dieser aus eigenen Haushaltsmitteln zu extremen Schwierigkeiten an anderer Stelle führt. Insbesondere die immensen Kostensteigerungen im Rahmen der Digitalisierung bedingen eine entsprechende Erhöhung der Eckwerte. Wird der notwendige Digitalisierungsausbau weiterhin nicht deutlicher gefördert, wird dies einen unmittelbaren, negativen Einfluss auf die Innere Sicherheit in Hamburg haben. 

Amtsangemessene Alimentation

Natürlich wurde Andreas Dressel von der Delegation des BDK auch auf unsere Forderung nach einer amtsangemessenen Alimentation in Hamburg und die in diesem Zusammenhang anhängigen Klageverfahren angesprochen. Auch wenn Andreas Dressel uns zu diesem Thema auf die zuständige Stelle in der Senatskanzlei verwies, machten wir deutlich, dass der Senat beim Ausbleiben der Verstetigung der bisherig gezahlten Angleichungszulage damit zu rechnen habe, dass der BDK - wie auch die anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes - seine Mitglieder erneut dazu aufrufen würde, gegen die ohne Angleichungszulage ausgewiesenen, dann nicht mehr amtsangemessenen Bezüge Widersprüche einzulegen. Zehntausende Widerspruchsverfahren aktiver Beamtinnen und Beamten dürften die Handlungsfähigkeit des Personalamts mit Sicherheit auf sehr, sehr lange Zeit lahmlegen. Auf eine wertlose Zusage, wie sie den Beamtinnen und Beamten im Jahre 2012 vom Personalamt im Hinblick auf das Geltend machen etwaiger Ansprüche ohne Widersprüche eingelegt zu haben, gegeben wurde, wird sich heute bestimmt niemand mehr einlassen.  

Neben einer aus unserer Sicht dringend zu entscheidenden Verstetigung der Angleichungszulage, rät der BDK den Verantwortlichen der Stadt, die nur noch wenigen tausend Klägerinnen und Kläger endlich angemessen zu entschädigen. Im Sinne der Stadt am besten noch vor der Befassung des Bundesverfassungsgerichtes mit den Hamburger Klagen. Damit hätte der Senat die letzte Gelegenheit einen Schlussstrich unter diese leidige Sache zu ziehen, ohne nicht vollends das Gesicht gegenüber den treu für die Stadt dienenden Beamtinnen und Beamten zu verlieren.

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Hamburg
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