BDK warnt vor Wegfall zentraler Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

02.04.2026

Pressemeldung des BDK zum Auslaufen der EU-Interimsverordnung zum 03.04.2026.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. fordert die europäischen Institutionen auf, unverzüglich eine rechtssichere Anschlussregelung zu schaffen, um zentrale Ermittlungsansätze bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu erhalten.

Kernpunkte aus Sicht des BDK
Aus Sicht des BDK sind für eine wirksame und rechtssichere Fortführung der Ermittlungen insbesondere folgende Punkte entscheidend: Es muss der Hash-Abgleich als Mindeststandard gesichert werden, damit bekannte Darstellungen sexualisierter Ge-walt zuverlässig erkannt werden können. Außerdem braucht es eine klare gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit Internetanbietern, einen Aufbau einer europäischen Infrastruktur zur Verarbeitung entsprechender Hinweise sowie eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere über Europol.

„Wir dürfen nicht zulassen, dass ein funktionierender Ermittlungszugang ersatzlos weg-fällt“, erklärt Dirk Peglow, Bundesvorsitzender des BDK. „Europa braucht jetzt schnell eine Lösung, die effektive Strafverfolgung ermöglicht und gleichzeitig die Vertraulichkeit der Kommunikation wahrt.“

Auslaufen der Interimsverordnung schafft konkrete Lücke
Mit dem Auslaufen der EU-Interimsverordnung zum 3. April 2026 entfällt eine zentrale Grundlage für die Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet. Bei der sogenannten Interimsverordnung handelt es sich um eine befristete europäische Übergangsregelung, die es Internetanbietern bislang erlaubt hat, freiwillig nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu suchen und entsprechende Hin-weise an Strafverfolgungsbehörden zu melden – obwohl das europäische Datenschutzrecht solche Eingriffe grundsätzlich untersagt.

Wichtig dabei ist: Die Interimsverordnung ist nicht dasselbe wie die verpflichtende „Chatkontrolle“, die deutlich weiterreichend wäre und von Seiten des BDK klar abgelehnt wird, da sie die Grundrechte auf vertrauliche Kommunikation erheblich beeinträchtigen würde.

Spürbare Auswirkungen auf die Strafverfolgung Ein erheblicher Teil der Ermittlungs-verfahren im Bereich der Kinderpornografie beginnt mit Hinweisen, die durch technische Aufdeckungsverfahren von Internetanbietern generiert werden. Diese betreffen vor allem Inhalte, die in nicht-öffentlichen Kommunikationsräumen ausgetauscht wer-den – etwa in Messengerdiensten, E-Mail-Postfächern oder Cloud-Speichern.

Allein im Jahr 2024 erhielt das Bundeskriminalamt über 200.000 entsprechende Hin-weise, von denen ca. 100.000 strafrechtlich relevant waren. Ohne eine neue rechtliche Grundlage ist es Internetanbietern künftig nicht mehr gestattet, nach entsprechenden Inhalten innerhalb privater Kommunikationsdienste von Nutzerinnen und Nutzern in der EU zu suchen. Künftig werden sich Meldungen im Wesentlichen auf Nutzermeldungen und öffentlich zugängliche Inhalte beschränken.

„Gerade in diesen nicht-öffentlichen Kommunikationsräumen entstehen die entscheidenden Hinweise. Wenn Anbieter dort nicht mehr prüfen dürfen, entfällt ein wesentlicher Teil der bisherigen Ermittlungsansätze. Zudem bedeuten weniger Hinweise in der Praxis auch weniger erkannte Missbrauchsfälle“, so Peglow.

Grundrechte und effektive Ermittlungen zusammen denken
Der BDK betont, dass die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation ein hohes Gut ist. Eine Lösung darf daher nicht in einer pauschalen Überwachung bestehen.

„Die Herausforderung besteht darin, gezielte und bewährte Instrumente zu erhalten, ohne die private Kommunikation flächendeckend zu kontrollieren.“ Wir brauchen ein einheitliches und praktikables System nach dem Vorbild der USA. Dort sind Anbieter verpflichtet, tatsächliche Verdachtsfälle an eine zentrale Stelle - das National Center for Missing and Exploited Children - zu melden, ohne die Kommunikation aller Nutzerin-nen und Nutzer zu überwachen. Ein solches Meldepflichtsystem wäre auch für Europa der richtige Weg: effektiv, grundrechtskonform und technisch umsetzbar,“ so Peglow.



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