BDK zur Änderung des Polizeigesetzes NRW

07.05.2013

Anlässlich der Öffentliche Anhörung des Innenausschusses am 08.05.2013 hat der BDK seine Stellungnahme zur Novellierung des Polizeigesetzes NRW vorgelegt.
BDK zur Änderung des Polizeigesetzes NRW
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Bei der Anhörung werden Sebastian Fiedler und Oliver Huth den BDK vertreten und den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung stehen.

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Polizeiorganisationsgesetzes soll insbesondere den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel (Videobeobachtung) zur Verhütung von Straftaten in § 15a Absatz 5 PolG NRW verlängern und Normen zur Erhebung von Telekommunikations- und Telemediendaten zur Gefahrenabwehr einführen.

Änderung des Polizeigesetzes NRW - BDK-Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses

null 20130503_BDK_Stellungnahme_PolG NRW.pdf — PDF document, 136Kb