BDK zur Entscheidung des EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung

20.09.2022

Mit der heutigen Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof seine bisherige Linie zur Vorratsdatenspeicherung erwartungsgemäß fortgesetzt und hinsichtlich des deutschen Vorlageverfahrens erklärt hat, dass eine anlasslose Speicherung von Vorratsdaten gegen das EU-Recht verstößt.
Michael Schwarzenberger - Pixabay

Dennoch soll es unter strengen Voraussetzungen möglich sein, Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu zu verpflichten, bestimmte Daten zu speichern. Zum Beispiel zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit.

Der BDK sieht in der Entscheidung des EuGH einen klaren Auftrag an die Regierungskoalition, die seit 2015 bestehende Regelungslücke zu schließen und nun schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union, bezogen auf die Speicherverpflichtung für IP-Adressen, diese bis zu 12 Monate rückwirkend gespeichert werden müssen. Das von Herrn Justizminister Buschmann offensichtlich favorisierte "Quick-Freeze-Verfahren" ist aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis nicht für eine erfolgreiche Bekämpfung schwerster Straftaten geeignet. Der BDK-Bundesvorsitzende sagte nach der Entscheidung des EuGH:

"Meine Erwartungshaltung nach der Entscheidung des EuGH ist nun, dass die Bundesregierung schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der EU-rechtskonform ist und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht. Hierbei sollte der vom EuGH vorgegebene Rahmen maximal genutzt werden, um nicht weiter zuzulassen, dass tausende Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern und sogenannter Missbrauchsdarstellungen nicht aufgeklärt werden können. Aber auch bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Verfolgung von Hasskriminalität müssen die Behörden mit den notwendigen rechtlichen Werkzeugen ausgestattet werden, um ihrem Schutzauftrag gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden zu können."

Für viele Ermittlungsverfahren sind Verkehrsdaten ein wichtiger und oftmals auch einziger Ansatzpunkt für die Strafverfolgungsbehörden zur Ermittlung des Täters. Jetzt eine rechtlich sichere und praktikable Regelung zu schaffen ist deshalb mehr als dringend notwendig.


Interview des Bundesvorsitzenden zur Thematik in den ZDF Nachrichten und in den ARD Tagesthemen.

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