BDK zur verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung: „ein Armutszeugnis für das Land Berlin“

19.11.2025

Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 für „weit überwiegend verfassungswidrig“.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heute (19.11.2025) veröffentlichten Beschluss zur Beamtenbesoldung im Land Berlin Klartext gesprochen: Die Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020 war „weit überwiegend verfassungswidrig“. Pressemitteilung |Beschlusstext

Der BDK war sehr frühzeitig überzeugt davon, dass die Besoldung der Berliner Landesbeamten verfassungswidrig zu niedrig war und hat maßgeblich an der Thematisierung dessen mitgewirkt. Zudem haben wir unseren Mitgliedern zu jedem Zeitpunkt inhaltlich vorbehaltlos Rechtsschutz gewährt, auch als dies von anderen als nicht erfolgsversprechend abgetan wurde.

Es ist dem BDK ein Anliegen an dieser Stelle erneut die Rolle von André Grashof zu würdigen, ohne dessen Engagement und unerschrockenen Einsatz für die Besoldungsbelange der Berliner Beamtenschaft das Thema klein gehalten worden wäre.

Die verantwortliche Politik hätte es spätestens nach dem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur R-Besoldung in der Hand gehabt, das diesbezügliche Reparaturgesetz inhaltlich auch auf die A-Besoldung zu erstrecken. Der verfassungswidrige Zustand wurde jedoch bewusst nicht durch Nachzahlungen im Wege des politischen Gestaltungsspielraumes geheilt. Stattdessen wurde durch die Politik explizit ein erneutes Urteil des Bundesverfassungsgerichts „gefordert“. Dies war eine eklatante, einseitige Missachtung des Kernbereichs des gegenseitigen Treuverhältnisses zwischen den Beamten und dem Dienstherren. Darauf hatte der BDK auch in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht hingewiesen.

Zu den juristischen Auswirkungen des jetzigen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts gibt es erste Einschätzungen von Rechtsanwaltskanzleien, auf die wir verweisen (siehe z.B. hier).

Wir fordern den Senat und das Abgeordnetenhaus auf, unverzüglich die durch das Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Besoldung rückwirkend zu reparieren. Bei der Berliner Beamtenschaft ist in den letzten Jahren ein immenser Vertrauensverlust in den Dienstherren, das Land Berlin, eingetreten. Das Vertrauen kann nur dadurch zurückgewonnen werden, wenn die Politik uneingeschränkt und unabhängig von der Frage, ob Rechtsmittel eingelegt wurden, die den Beamten verfassungswidrig vorenthaltenen Besoldungsanteile nachzahlt. Dies wäre ein echtes Zeichen von Wertschätzung und ein Bekenntnis zu den Landesbeamten. Ohne die Landesbeamten bei Polizei, Feuerwehr und der übrigen Verwaltung funktioniert Berlin nicht. Wie das Land Berlin mit seinen Beamten umgeht, werden auch zukünftige potenzielle Nachwuchskräfte genau beobachten. Berlin muss im Wettbewerb mit anderen Arbeitsgebern dringend aufholen. 

Der geschäftsführende Landesvorstand, 19.11.2025

Bund Deutscher Kriminalbeamter

Landesverband Berlin e.V.

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Berlin
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