Beamten- und Richterbesoldung NRW im Falle des Gesetzbeschlusses auf den Prüfstand

09.07.2013

CDU-Landtagsfraktion beschließt Normenkontrollverfahren zusammen mit weiteren Oppositionsfraktionen
Beamten- und Richterbesoldung NRW im Falle des Gesetzbeschlusses auf den Prüfstand
Foto: Florentine / pixelio.de

Für den Fall, dass der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur nur teilweisen bzw. Nicht-Übernahme des Tarifergebnisses 2013 für einen Großteil der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter in NRW bei den ab Morgen beginnenden weiteren Lesungen im Parlament beschlossen werden sollte, hat die CDU-Fraktion heute Mittag beschlossen, zusammen mit weiteren Oppositionsfraktionen ein Normenkontrollverfahren anzustrengen.

Wie der BDK aus Kreisen der CDU-Landtagsfraktion erfahren hat, soll damit unter Anderem der Weg für eine schnelle Überprüfung des von vielfältigen Berufs- und Interessenvertretungen wie insbesondere renommierten Verfassungsrechtlern überdeutlich kritisierten Gesetzentwurfs der Landesregierung bereitet werden.

Der BDK begrüßt die Entscheidung der CDU-Fraktion ausdrücklich, da damit die erforderliche 1/3-Mehrheit für den Fall der Fälle gesichert ist. Jetzt haben die rot-grünen Koalitionäre nur noch Stunden bis wenige Tage Zeit, von ihrem potentiell verfassungs- und somit rechtswidrigen Vorhaben abzulassen und eine weitere Überprüfung ihrer Legislativkompetenzen zu vermeiden.

Dennoch geht der Protest zunächst unvermindert weiter: Wir sehen uns Morgen,10.07.2013, 12:00 – 14:00 Uhr, bei der “Letzte-Hemd-Aktion“ zwischen Landtag und Staatskanzlei.