Beihilfe - Bundesrecht bricht Landesrecht?

12.08.2019

Leider nicht! Die Föderalismusreform hat unter anderem dazu geführt, dass die Bundesländer in bestimmten Bereichen von ihrer Regelungskompetenz Gebrauch gemacht haben. Berlin hat sich vor vielen Jahren auf den streitbaren Weg der Einsparungen und Kürzungen im Öffentlichen Dienst gemacht. Das hat zur Folge, dass die Berliner Landesbediensteten noch immer in vielen Bereichen benachteiligt werden.
Beihilfe - Bundesrecht bricht Landesrecht?

Der Bund überarbeitet regelmäßig seine Beihilfevorschriften. Das Land Berlin nimmt diese zwar als Vorlage und erlässt mit Zeitverzögerung weitestgehend angepasste Vorschriften, die im Detail aber stets zu Benachteiligungen im direkten Vergleich führen.

Dies muss nach Auffassung des BDK schnell beendet werden! Die Ungleichbehandlung von Bundes- und Landesbediensteten auch bei der Beihilfe ist ungerecht, absurd und nicht mehr zeitgemäß.

Deshalb haben wir den Finanzsenator angeschrieben und ihn aufgefordert, sich im Senat dafür einzusetzen, die künftigen Bundesbeihilfevorschriften 1:1 in Berliner Landesrecht zu übernehmen und in Kraft zu setzen.

diesen Inhalt herunterladen: PDF