Bekämpfung der Mehrfach- und Intensivtäter (MIT) in Rheinland-Pfalz

18.12.2019

18. Dez. 2019-Presseerklärung

Pilotprojekt in allen Polizeipräsidien ab dem 01.01.2020

Eine kleine Gruppe von Straftätern ist für einen sehr großen Anteil der Straftaten verantwortlich. Diese kriminologische Erkenntnis gehört national sowie international zu den gesicherten wissenschaftlichen Befunden und verleiht dieser Gruppe eine besondere kriminalpolitische Relevanz. Sie agieren deliktsübergreifend und überschreiten die Zuständigkeitsgrenzen von Schutz- und Kriminalpolizei. Um die Bekämpfung der MIT nachhaltig und erfolgreich durchführen zu können, soll nun die POLIZEI Rheinland-Pfalz sich verstärkt um diese hochdelinquenten Straftäter bemühen. Dieser strategische Ansatz wird vom BDK ausdrücklich unterstützt: 

 „Die wirkungsvolle und landesweite Bekämpfung der MIT ist stets vom BDK Rheinland-Pfalz gefordert worden. Gute Einzelprojekte wie die EG MIT des PP Mainz oder die EG Intensiv im PP KO waren schon immer erfolgreich, sind aber nie landesweit umgesetzt worden. Dieser landesweite Ansatz ist längst überfällig.“, so der Landesvorsitzende Christian Soulier 

Herr Staatsminister des Innern Lewentz sowie Herr Staatsminister der Justiz Mertin gaben heute den Startschuss für ein landesweites gemeinsames Pilotprojekt zwischen Polizei und Justiz.   

Der stellvertretende Landesvorsitzende des BDK Mark Seither dazu: „Nur eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen von täterorientierten Ermittlungen gemeinsam mit unserer Staatsanwaltschaft bringt schnelle und nachhaltige Ermittlungserfolge!“ 

Diese Arbeit soll zunächst probeweise und später landesweit in allen Kriminalinspektionen, vor allem bei den Kommissariaten 6 (K 6) erfolgen. 

 „Grundsätzlich ist die Zuweisung der Zuständigkeit beim K 6 richtig. Allerdings können die K 6 das niemals ohne zusätzliches Personal leisten“, berichtet Christian Soulier.

 „Schon jetzt haben die Kolleginnen und Kollegen neben der Fahndung, die nicht leiden darf, u.a. auch die Vollstreckung von Haftbefehlen und die Beobachtung rückfallgefährdeter Straftäter (VISIER) zu bearbeiten“! 

 Die Forderung des BDK lautet:

 Wer professionell diejenigen verfolgen will, die uns am meisten beschäftigen, der muss dort auch das Personal einsetzen, das dazu erforderlich ist. 

Der BDK Rheinland-Pfalz fordert, dass sich die MIT-Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter auch ausschließlich mit dieser Bekämpfung auseinandersetzen können. Das auf dem Rücken der Kriminalpolizei alleine auszutragen, wäre unverantwortlich! Der BDK geht fest davon aus, dass die Behördenleiter die entsprechenden Kommissariate mit Personal aus den Reihen der Schutzpolizei verstärken werden.

Ansonsten wäre es eine erneute Übertragung von Aufgaben hin zur Kriminalpolizei! Es liegt nun in der Verantwortung der Führung in Rheinland-Pfalz, diesen Ausgleich zu schaffen.