Berlin macht es vor: Rechtssicherer Zugang zu verschlüsselter Kommunikation
25.06.2025

Die Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität steht zunehmend vor einer digitalen Hürde: Die Täterkommunikation verlagert sich fast vollständig auf verschlüsselte Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal. Während die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse in vielen Bundesländern noch nicht mit dieser Realität Schritt halten, geht Berlin nun einen mutigen und konsequenten Weg. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Brandenburg begrüßt ausdrücklich die geplante Ausweitung des Berliner Polizeigesetzes und fordert ein vergleichbares Vorgehen auch für Brandenburg.
Die Berliner Gesetzesinitiative: Ein sicherheitspolitischer Meilenstein
Mit der geplanten Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in Berlin wird die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch auf verschlüsselte Kommunikation ausgeweitet. Ermittlerinnen und Ermittler erhalten damit – nach richterlicher Anordnung – die rechtliche Möglichkeit, verschlüsselte Chats direkt auf dem Endgerät auszulesen. Damit reagiert die Hauptstadt auf die zunehmende Bedeutung digitaler Kommunikationswege in der Planung und Durchführung schwerer Straftaten, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität und des Extremismus.
BDK Brandenburg: Diese Befugnisse braucht auch unsere Polizei
Die brandenburgische Polizei steht vor denselben Herausforderungen wie ihre Berliner Kolleginnen und Kollegen. Täter machen nicht an Landesgrenzen halt – unsere Gesetze aber oft schon. Wenn Kriminalität zunehmend länderübergreifend und digital organisiert wird, muss auch die polizeiliche Befugnislage entsprechend modernisiert und harmonisiert werden.
Der BDK Brandenburg fordert deshalb:
- Die rechtliche Möglichkeit zur Quellen-TKÜ bei verschlüsselten Messengerdiensten im Brandenburger Polizeigesetz zu verankern – unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und mit klarer richterlicher Kontrolle.
- Eine transparente gesetzliche Grundlage für den Einsatz moderner Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten – gegebenenfalls auch unter Einsatz Künstlicher Intelligenz, wie in Berlin vorgesehen.
- Eine Verlängerung der Speicherfristen von Videodaten im ÖPNV, um Ermittlungen bei Gewalt- und Eigentumsdelikten wirksamer führen zu können.
Grundrechtsschutz und Sicherheitsinteresse sind kein Widerspruch
Der BDK steht für einen starken Rechtsstaat – und für einen Staat, der seine Sicherheitsorgane nicht mit stumpfen Schwertern in den Kampf gegen organisierte Kriminalität schickt. Der Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation muss – wie in Berlin – an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft bleiben. Aber er muss möglich sein. Denn: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden.
Jetzt ist der Brandenburger Gesetzgeber gefragt
Berlin geht voran. Brandenburg darf nicht zurückbleiben. Der BDK Brandenburg fordert daher die Landesregierung und den Landtag auf, umgehend eine Novellierung des Brandenburger Polizeigesetzes auf den Weg zu bringen, die den heutigen digitalen Realitäten Rechnung trägt. Die Polizei braucht moderne Werkzeuge, um die Bevölkerung effektiv zu schützen – nicht nur in Berlin, sondern auch in Brandenburg.
Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash