Beschäftigte der Polizei für Politik nur noch ein belastender Finanzposten?
26.06.2026
Der Senat, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher und Finanzsenator Dr. Andreas Dressel, hat gestern im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) seinen Entwurf für den Haushaltsplan für die Jahre 2027 und 2028 vorgestellt und dabei die bösen Vorahnungen des BDK sogar noch übertroffen.
So dürfen wir uns über folgende „Geschenke“ des Senates freuen:
- Erhöhung der Wochenarbeitszeit für alle Beamten von 40 auf 41 Stunden zum 01.01.2027
- Wegfall eines Arbeitszeitvergütungs-Tages
- Verzicht auf Nachbesetzungen
- Personaleinsparungen bei Verwaltung und Tarifbeschäftigten
- Stärkung des „Polizeieinsatzdienstes“
- Erwartung einer „digitalen Rendite“
- Projekte im Hamburger Investitionsbooster
- Drohnenabwehrzentrum, Bevölkerungsschutz
- Neubau Polizeiausbildungszentrum
- Amtsangemessene Alimentation
- Verstetigung der Angleichungszulage auf niedrigem Niveau
- Pensionäre und Pensionärinnen gehen leer aus
Die Sparmaßnahmen reihen sich nahtlos in die Liste der Streichungen und Kürzungen der vergangenen Jahrzehnte ein. Aus der Freien Heilfürsorge wurde die Heilfürsorge, Urlaubs- und Weihnachts- und Übergangsgeld wurden gestrichen und die Arbeitszeit schon einmal von 38,5 auf 40 Wochenstunden erhöht. Auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gehört ebenfalls der Vergangenheit an.
Wie praktisch, dass Beamtinnen und Beamte nicht streiken dürfen und die nun verkündeten Einschnitte aus Sicht des Senates als „gute“ Beamtinnen und Beamte so hinzunehmen sind.
Diese Medaille hat aber zwei Seiten!
Ein Grundpfeiler des Berufsbeamtentums ist die amtsangemessene Alimentierung. Der BDK wünschte sich vom Senat in dieser Sache ein ebenso beherztes und in die Zukunft gerichtetes Vorgehen, wie bei den jetzt verkündeten Sparmaßnahmen. Die aktuellen Mahnungen und Warnungen seitens des Senats, die Forderungen auf eine verfassungskonforme Alimentation seien aus der Zeit gefallen und in der aktuellen Diskussion viel zu hoch, klingen für die Kolleginnen und Kollegen wie Hohn. So stammen die BDK-Musterklagen zur Alimentation doch schon aus dem Jahre 2012! Der Senat hat seit 14 Jahren die Möglichkeit, wenn nicht gar als gewählte Vertretung der Dienstherrin die Pflicht, hier tätig zu werden. Die gestern zur Alimentation verkündeten Maßnahmen dienen einzig und allein dazu, den Anschein zu erwecken, sich des Themas anzunehmen.
Es wird weiter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet, um dann völlig überraschend doch nochmal tätig werden zu müssen. Für diese stolze Stadt mit einer der höchsten Vermögensdichten Europas und den damit zusammenhängenden Lebenskosten ein völlig unwürdiges Vorgehen. Auch was die Lebensleistung der Pensionäre und Pensionärinnen angeht, die als Beamte auf Lebenszeit weiterhin dem Alimentationsprinzip unterliegen, gibt der Senat ein würdeloses Bild ab.
In der Landespressekonferenz gab es von Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher auch konkrete Aussagen zur Polizei. „Polizei sei Prioritätsbereich. Da wird nicht nach Schema F gespart.“, so der Bürgermeister. Na welchem konkreten Schema bei der Polizei denn gespart werden soll, erklärte der Bürgermeister leider nicht. Vielmehr träumt der Senat davon, eine digitale Rendite einzustreichen. Klingt genauso modern, wie die immer wieder ins Spiel gebrachte KI-Dividende. Die sich daraus ergebende, entscheidende Frage lautet dann aber: Wo genau soll diese Rendite (bei der Polizei) entstehen?
Wer in den letzten Jahren die Realität der Polizei Hamburg beobachtet hat, weiß: Die großen Digitalisierungseffekte sind bislang eher angekündigt als realisiert worden. Durch die ausgerollte Elektronische Akte in Strafsachen (EAS) jedenfalls nicht. Bereits jetzt ist klar, digitale Akten ersetzen keine Arbeitsschritte und erzielen schon gar keine Rendite. Elektronische Vorgänge ersetzen keine Ermittlungen und neue Software - wenn die Lizenzen überhaupt noch bezahlt werden können - ersetzen keine Fachkräfte. Und eine zusätzliche Arbeitsstunde pro Woche ersetzt keine strukturellen Reformen. Oder handelt es sich bei der Erhöhung der Wochenarbeitszeit tatsächlich nur um einen Buchungstrick? Durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit entsteht ein Mehr an Arbeit, für deren Bewältigung ca. 150 Beamte benötigt würden. Doch wozu wird die dadurch gewonnene Arbeitszeit genutzt? Offensichtlich nicht um durch ein Mehr an Arbeit die nicht mehr leistbaren Aufgaben zu erledigen! Nein, Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat es konkret auf der Landespressekonferenz angesprochen, die Erhöhung der Arbeitszeit soll dazu dienen, bereits geleistete Überstunden durch einen Buchungstrick abzubauen und die vertraglich geregelten Tarif- und Besoldungsanpassungen gegenzufinanzieren. Oder ist am Ende die Erhöhung der Wochenarbeitszeit dann doch nur eine Vorbereitung darauf, dass auch bei der Polizei Vollzugsstellen abgebaut werden?
Besonders interessant ist die Ankündigung des Senates den „Polizeieinsatzdienst“ stärken zu wollen. Doch was ist mit der Begrifflichkeit „Polizeieinsatzdienst“ gemeint? Nur Vollzugsbeamte der Dienstzweige Kriminal-, Schutz und Wasserschutzpolizei oder auch Verwaltungsbedienstete in Ermittlungs- und Einsatzbereichen, wie zum Beispiel in der Kriminalassistenz, Beschäftigte in der Kriminaltechnik oder dem Erkennungsdienst? Wenn Verwaltungsbedienstete in Ermittlungs- und Einsatzbereichen der Kriminalpolizei auch gemeint sein sollen, dann stellt sich die Frage, warum diese dann nicht auch explizit benannt werden?
Und eines ist doch klar, wer den Einsatzdienst stärken will, darf die Verwaltung nicht derart massiv schwächen. Wer bei Verwaltung und Tarifbeschäftigten spart, muss erklären, wer die dadurch wegfallenden Aufgaben der Verwaltung künftig übernimmt. Die seit Jahren gelebte, sehr sinnvolle Maxime „Verwaltung statt Vollzug“ wird nun umgekehrt! Ist es wirklich sinnvoll im Vollzug aufzuwachsen und diesen Aufwuchs mit einem Stellenabbau im Verwaltungsbereich gegenzufinanzieren? Gerade vor dem Hinblick der erhofften Digitalisierungsrendite wirkt dieses Vorhaben kontraproduktiv. Wer soll diese Digitalisierungsrendite denn erzielen, wenn in der IT Fachkräfte abgebaut werden? Wer soll Bürogebäude abmieten und moderne Raumkonzepte erarbeiten, wenn in der LPV kein hierfür geschultes Personal mehr arbeitet? Was passiert mit der Gemeinsamen Eingangs- und Bearbeitungsstelle von Polizei und Staatsanwaltschaft (GEBS), wenn die Kriminalassistenz abschmilzt? Wie gut können Vollzugskräfte DNA-Analytiker und Vermessungstechniker ersetzen? Wer übernimmt den Objektschutz, wenn keine Angestellten im Polizeidienst (AiP) mehr eingestellt werden? Die Beispiele ließen sich endlos fortführen und zeigen, was jedem in der Polizei klar ist.
Eine Schwächung der Verwaltung ist auch immer eine Schwächung der Polizei!
Der Haushaltsentwurf setzt darauf, dass mehr Arbeitszeit, weniger Personal und Digitalisierung gleichzeitig mehr Leistung erzeugen. Das mag in Tabellen funktionieren, im Polizeialltag funktioniert es nicht. Schon heute kämpfen Dienststellen mit hohen Belastungen. Schon heute werden Spezialisten in Bereichen benötigt, in denen Kriminalität technologischer, internationaler und komplexer wird. Werden Unterstützungsstrukturen reduziert, landen die Aufgaben regelmäßig bei denjenigen, die eigentlich auf der Straße, am Tatort oder in Ermittlungen gebraucht werden. Wer hier Personal abbaut oder Nachbesetzungen unterlässt, spart kurzfristig Haushaltsmittel und produziert langfristig höhere Folgekosten.
Es ist erschütternd, dass der Senat in den Beschäftigten der Stadt nur noch einen belastenden Finanzposten sieht und damit allen Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt einsetzen, Missachtung entgegenbringt.
Der BDK Hamburg fordert den Senat dazu auf, sich an seine Aussage „Polizei ist Prioritätsbereich“ auch wirklich zu halten!
Und wenn man sich schon an den anderen Bundesländern bei der 41-Stunden-Woche orientiert, dann gefälligst auch bei der amtsangemessenen Alimentation!
Der Unmut der Kollegen und Kolleginnen wird den Senat erreichen!