Besoldungsanpassung 2021

20.08.2020

Die Vorlage des Senats lässt richterliche Entscheidungen bis hin zum Verfassungsgericht bisher außer acht.
moerschy - Pixabay

Der BDK hat sowohl gegenüber dem Hauptpersonalrat als auch dem Senator für Finanzen zum Anpassungsgesetz für die Besoldung des Landes Berlin 2021 Stellung genommen. Der Gesetzentwurf zeigt dabei insbesondere nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts drei wesentliche Mängel auf:

  1. Der Senat hat von den höchstrichterlichen Entscheidungen zur Berliner Landesbesoldung Kenntnis genommen und zitiert diese. Die unlängst ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur verfassungswidrig zu niedrig bemessenen Richter- und Staatsanwaltsbesoldung wurde erst nach Erstellen der Vorlage öffentlich gemacht und ist nicht Gegenstand der Begründung. Es dürfen jedoch Zweifel angemeldet werden, ob die Begründung auch in Kenntnis der jüngsten Entscheidung anders ausgefallen wäre.

  2. Trotz Zitierens der Entscheidungen verweigert der Senat die Akzeptanz und Umsetzung der daraus resultierenden Folgen.

  3. Gegenstand der Gesetzesvorlage ist naturgemäß der Beamtenbereich. Hinweise auf ein Bemühen um Gleichstellung der Tarifbeschäftigten in den geplanten Verbesserungen (Hauptstadtzulage, Erschwerniszulage) fehlen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf erscheint nicht geeignet, die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen für eine Landesbeamtenbesoldung in Berlin erfüllen zu können. Er ist daher abzulehnen. Der Gesetzgeber – das Abgeordnetenhaus – muss hier dringend nachbessern und sollte endlich proaktiv die zu erwartenden Nachzahlungen seit 2009 unabhängig von Widersprüchen oder Klagen für alle Beamtinnen und Beamten sowie die verfassungsmäßig zwingende Anhebung beschließen.

Anlage 1 / Stn BesG an SenFin

Anlage 2 / Gesetzesentwurf

diesen Inhalt herunterladen: PDF