Besoldungsanpassungen in NRW 2019-2021

19.03.2019

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK NRW) begrüßt Absichten von NRW-Finanzminister Lienenkämper
Besoldungsanpassungen in NRW 2019-2021
Anpassung der Besoldung und Versorgung in NRW geplant
So ist es richtig. Ich begrüße ausdrücklich das politische Signal, das Minister Lienenkämper mit seiner heutigen Pressemitteilung aussendet. Er will mit den angekündigten Besoldungserhöhungen offenkundig ein Stück weit das schlechte Ergebnis der Tarifverhandlungen bei den Beamten und Versorgungsempfängern korrigieren, ohne dabei den Tarifbeschäftigten auf die Füße zu treten. Gut finde ich zudem, dass er gar nicht erst die Absicht zu verfolgen scheint, sich auf langwierige Konsultationen einzulassen.

 

so der Landesvorsitzende des BDK Nordrhein-Westfalen, Sebastian Fiedler, in einer ersten Stellungnahme. 

Entgegen der ursprünglichen Veröffentlichungen zum Ergebnis der Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL):

(„Anhebung des Gesamtvolumens der Tabellenentgelte in drei Schritten um 3,2 Prozent (1. 1. 2019), 3,2 Prozent (1. 1. 2020) und 1,4 Prozent (1. 1. 2021), mindestens um insgesamt 240 Euro (Laufzeit 33 Monate)“)

steigen die Einkommen der Tarifbeschäftigten bei näherem Hinsehen in Wahrheit – je nach Entgeltgruppen – lediglich um lineare Erhöhungen 

-    zwischen 2,78 Prozent und 2,92 Prozent in 2019, 

-    zwischen 2,90 Prozent und 3,03 Prozent in 2020 und 

-    zwischen 1,20 Prozent und 1,26 Prozent in 2021. 

Insgesamt gibt es ohne Berücksichtigung der Mindesterhöhungsbeiträge für einen Teil der Entgelttabelle über die gesamte Laufzeit Erhöhungen von 

-    7,02 Prozent (EG 1 bis EG 8), 

-    7,12 Prozent (EG 9a bis EG 11), 

-    7,29 Prozent (EG 12 bis EG 13) und 

-    7,38 Prozent (EG 14 bis EG 15). 

(Mehr dazu in der kommenden Aprilausgabe von „der kriminalist“)

 

Minister Lienenkämper nutzt nun das vereinfachend und fehlerbehaftet kommunizierte TdL-Ergebnis als Basis für die Anpassung der Beamtenbesoldung. Die Aufgabe war nur auf den ersten Blick eine leichte. Der Minister musste ein von den Dachverbandsgewerkschaften schlecht ausgehandeltes Ergebnis systemgerecht auf das Beamtenwesen übertragen. Dass dieses Ergebnis aufgrund der Komplexität und der Systemunterschiede (unterschiedliche Lohnsteigerung je nach Entgeltgruppe und Stufeneinordnung) per se nicht ganz trivial übertragbar ist, machte seine Aufgabe nicht leichter.

 

Insoweit ist es politisch klug und nachvollziehbar, das Problem mit diesem Vorschlag schnellstmöglich abzuräumen und nicht auch noch zusätzlichen Ärger loszutreten. Davon hat die Polizei derzeit wahrlich genug. Eine geringere Besoldungsanpassung hätte die Beamten auf die Palme und unter Umständen auf die Straße gebracht. Ich will jedoch deutlich machen, dass wir dennoch im Wege des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens von der Landesregierung erwarten, dass sie aktualisierte Berechnungen vorlegt, anhand derer Gesetzgeber und Öffentlichkeit überprüfen können, ob und inwieweit die vom Verfassungsgericht aufgestellten Kriterien für eine verfassungsgemäße Besoldung und Versorgung mit dem kommenden Besoldungsgesetz erfüllt werden.

 

resümiert Sebastian Fiedler.