Besoldungsnachzahlung jetzt mit beginnender Unterstützung aus der Politik

19.04.2018

Als offenbar einzige Gewerkschaft oder Berufsvertretung aus den Reihen unserer Landespolizei haben wir konsequent und dauerhaft das Recht aller Betroffenen zur Nachzahlung der Besoldungsdifferenz für die Jahre 2008 und 2009 verteidigt und vertreten.
Besoldungsnachzahlung jetzt mit beginnender Unterstützung aus der Politik

Es dürfte noch gut in Erinnerung sein, dass die Dachverbände, und damit auch mit ihnen verbundene Polizeigewerkschaften, letztlich einer Regelung mit dem Finanzministerium zugestimmt haben, die als Kompromiss bezeichnis wurde. Zumindest der BDK und vermutlich auch die große Mehrheit der betroffenen Beamtinnen und Beamten sehen in diesem so genannten Kompromiss – bezogen auf die uns zustehende Nachzahlung – allerdings eine grobe Missachtung unserer Rechte und der politischen Auswirkung von höchstrichterlichen Urteilen.

Nachdem auch der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diesen Kompromiss als Gesetz einstimmig verabschiedete, sehen jetzt einige Parlamentarier die Nichtgewährung der Nachzahlungen offenbar anders. Wie der Landtagsdrucksache 7/2002 vom 11. April 2018 entnommen werden kann, hat die Fraktion der Bürger für Mecklenburg-Vorpommern (BMV) den Antrag eingebracht, die bisherige Diskriminierung der Ost-Beamten aufzuheben. Den betroffenen Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 10 soll endlich die für zwei Jahre unterbliebene Angleichungsdifferenz nachgezahlt werden.

Wir befürworten selbstverständlich diesen Vorstoß der BMV-Fraktion, zumal wir das Recht auf unserer Seite sehen. Unseren Finanzminister Brodkorb fordern wir auf, wegen der festgestellten guten Kassenlage und der Rechtmäßigkeit unserer Forderung endlich und schnellstmöglich die uns zustehende Nachzahlungen zu veranlassen.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de