Besoldungsrückstand rheinland-pfälzischer Landesbeamter gegenüber Bund und Ländern

31.01.2018

Kleine Anfrage – Drucksache 17/4644 – vom 23. November 2017
Besoldungsrückstand rheinland-pfälzischer Landesbeamter gegenüber Bund und Ländern

1. Wie hoch ist der Rückstand für jede Besoldungsstufe beginnend mit A 6 zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Bezug auf den Bund,
im Schnitt der Länder und im Hinblick auf die einzelnen Länder?
2. Welche Überlegungen und konkreten Pläne gibt es, den Besoldungsrückstand des Landes auszugleichen?
3. Bis wann und in welchen Schritten soll das erfolgen
?

 

Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2017 wie
folgt beantwortet:


Zu Frage 1:
Eine tabellarische Aufstellung der absoluten positiven bzw. negativen Differenzen des rheinland-pfälzischen Endgrundgehalts (ohne
Sonderzahlungen) in der Besoldungsordnung A beginnend mit der Besoldungsgruppe A 6 im Vergleich zu den entsprechenden Endgrundgehältern des Bundes und der Länder findet sich in der Anlage 1. Die Zahlen berücksichtigen die jeweiligen Tabellenwerte zum Stand 30. November 2017, da eine in die Zukunft gerichtete Betrachtung insbesondere aufgrund der noch nicht in allen Ländern vollständig abgeschlossenen Anpassungsrunde 2017/2018 schwerlich möglich ist. In der Anlage 2 finden sich die entsprechenden Beträge einschließlich etwaiger Sonderzahlungen bei Umlegung auf Monatswerte.


Zu den Fragen 2 und 3:
Wie die Landesregierung in der Landtagsdrucksache 17/3100 umfassend dargelegt hat, entspricht die rheinland-pfälzische Besoldungden Vorgaben des Artikel 33 Abs. 5 GG. Dabei wird insbesondere der nach dem verfassungsrechtlichen Prüfschema auf Basis der Leitentscheidungen des Bundesverfassungs-gerichts aus 2015 (2 BvL 17/09 u. a. sowie 2 BvL 19/09 u. a.) aufgestellte Grenzwert von10 Prozent zur Durchschnitts-besoldung im Bund und den Ländern über alle Besoldungs-gruppen hinweg eingehalten. In den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 ist jeweils das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger zeit- und wirkungsgleich übertragen worden. Insbesondere vor dem Hintergrund der haushalterischen Entwicklung sowie der Tarifabschlüsse wird die Besoldungsentwicklung weiter zu betrachten sein.

Doris Ahnen
Staatsministerin
Druck: Landtag

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 Besoldungsübersicht Endgrundgehälter

 

 

Besoldungsübersicht Endgrundgehälter zzgl. Sonderzahlung

 

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