Besondere Belastung: Leichenschau

21.10.2021

Einige Tätigkeiten bei der Polizei sind mit besonderen Herausforderungen und auch persönlichem Aufwand verbunden, so Todesursachenermittlung an Leichenfundorten. Dafür sind besondere Entschädigungen angebracht - eigentlich.
Besondere Belastung: Leichenschau

 

Seit langem wird hierfür Anerkennung und Aufwandsvergütung über eine besondere Zulage gefordert, wie sie mit zum Teil mehr als 16 Euro seit Jahren in anderen Bundesländern üblich ist. Dadurch abgegolten ist u.a. ein erhöhter Reinigungsbedarf bei besonders belastenden Leichenschauen, z.B. bei Suizid an Bahnanlagen oder langen Liegezeiten.

Bisher galt betreffend die Forderungen der Berufs- und Personalvertretungen in Niedersachsen: „Kein Geld da.“ Eine ärztliche Leichenschau wird vergütet, seit 2019 mit 165 Euro.

Landesweit koordinierend für den Kreis der betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus Kriminaldauerdienst und Tatortgruppen wurde nun durch zwei Kollegen der PD Lüneburg eine neue Initiative gestartet. Mit drastischen Worten wurde die Realität an Leichenfundorten geschildert - auf Details sei an dieser Stelle verzichtet.

Um so unverständlicher ist die bisher ablehnende Haltung. Hier geht es nicht alleine um Wertschätzung, es gilt auch den persönlichen Mehraufwand anzuerkennen. Bei allem Verständnis für Sparzwänge: Nicht zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen, die diesen besonderen Herausforderungen ausgesetzt sind.

Der BDK Niedersachsen begrüßt die Initiative aus der PD Lüneburg und unterstützt uneingeschränkt!

 
Stephan Schriever
Stellv. Landesvorsitzender

 

 

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