Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Landespolizei durch Integrationsteams

12.08.2014

Im Juni 2014 haben Minister Lorenz Caffier und der Hauptpersonalrat der Polizei die Rahmendienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für die gesamte Landespolizei unterzeichnet. Ziel des im Neunten Sozialgesetzbuch verankerten BEM sind die Erhaltung und die Förderung der Gesundheit aller Beschäftigten unserer Landespolizei.
Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Landespolizei durch Integrationsteams

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten

  • die Arbeits- oder Dienstfähigkeit erhalten, wiederherstellen oder fördern,

  • bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Beschäftigung sichern und

  • die Entstehung von Behinderungen sowie chronischen Krankheiten vermeiden helfen.

Gleichzeitig sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation gesteigert, sowie betrieblich zu beeinflussende krankheitsbedingte Fehlzeiten reduziert werden. Das BEM beinhaltet Schritte der Vorbeugung, der Förderung der Gesundheit und der Rehabilitation, die einem betroffenen Mitarbeiter bei Bedarf vom handelnden Integrationsteam der Dienststelle angeboten werden. Umgesetzt werden diese Maßnahmen jedoch nur mit der Zustimmung des Betroffenen auf freiwilliger Basis.

Das Integrationsteam setzt sich immer aus einem Beauftragten

  • des Personalbereiches,

  • des arbeitsmedizinischen Dienstes,

  • des Personalrats,

  • der Schwerbehindertenvertretung und

  • der Gleichstellungskoordinatorin

oder jeweils einem Vertreter dieser fünf Aufgabenbereiche zusammen. Ein betroffener Mitarbeiter kann sich bei einer gewünschten Zusammenarbeit mit dem Integrationsteam einen Ansprechpartner wählen und anschließend die notwendigen Gespräche führen und Maßnahmen umsetzen.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird allen Beschäftigten der Landespolizei angeboten, die in den vergangenen zwölf Monaten mehr als 42 (Kalender-)Tage ununterbrochen oder wiederholt insgesamt mehr als 30 Arbeitstage erkrankt waren. Die Angebote im Sinne dieser Rahmendienstvereinbarung erfolgen auf freiwilliger Basis und sollen den Beschäftigten helfen, nach längeren Krankheiten eine optimale Wiedereingliederung zu erreichen.

Ähnlich wie bei der – allerdings vorgeschriebenen – Rahmenreihenvorsorgeuntersuchung rufen wir unsere betroffenen KollegInnen auf, die Hilfe des BEM zu nutzen, damit wir alle möglichst gesund das gesetzlich vorgesehene Renten- bzw. Pensionsalter erreichen und so eine krankheitsbedingten Kündigung oder eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand vermeiden.