Beurteilungsstichtag 01.10.2008 soll verschoben werden

30.06.2008

Das Bundespolizeipräsidium in Potsdam erwägt, die Regelbeurteilungen für Beamte und Beamtinnen der Bundespolizei zum 01.10.2008 um ein Jahr zu verschieben. Als Begründung führt Vizepräsident Hammerl an, dass erhebliche Verzögerungen bei der personellen Umsetzung der Neuorganisation entstehen würden, wenn die Beurteilungsrunde wie vorgesehen durchgeführt werden würde. Das Mitbestimmungsverfahren der Personalvertretung nach dem BPersVG würde eingeleitet werden.
Beurteilungsstichtag 01.10.2008 soll verschoben werden

Es zeigt sich auch hier, wie bei der gesamten Neuorganisation der Bundespolizei, dass zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das erklärte Ziel der Neuausrichtung schnellstmöglich erreicht werden soll. Seit Beginn der Neuorganisation im November 2006 wurden Parlament, Gewerkschaften und vor allem das Kapital der Bundespolizei, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nicht mit einbezogen. Nun auch hier, um der zügigen Neugestaltung willen, werden Beurteilungsrichtlinien gebeugt, die zuständigen Personalvertretungen ohne vorherige Abstimmung vor vollendete Tatsachen gestellt. Immerhin gibt uns das Bundespersonalvertretungsrecht ausreichend Handlungsspielraum, dieses Vorhaben über die Personalräte abzulehnen.

Der BDK Verband Bund lehnt dieses Vorhaben strikt ab und wird dies dem Bundespolizeipräsidium auch in geeigneter Form übermitteln. Diese ablehnende Haltung wird auch vom Vorsitzenden des Bezirks Bundespolizei der GdP, Josef Scheuring, sowie weiten Teilen des Hauptpersonalrats der Bundespolizei mitgetragen.

Es ist absolut unverständlich, warum sich Kolleginnen und Kollegen mit alten Beurteilungsnoten / aktuellen Leistungsnachweisen von 2007 auf Planstellen bewerben sollen, die im Zuge der Neuorganisation auszuschreiben sind.

Haben diese Mitarbeiter sich nicht in Aufbaustäben, durch Personalfehlstellen, durch Qualifikationen und andere Lebensumstände weiterentwickelt? Ist der erklärte Wille und grundgesetzlich garantierte Leistungsgedanke (Artikel 33 (2) GG) nicht mehr aktuell, nur um die personelle Umsetzung der Reform vor der Bundestagswahl am 27.09.2009 abzuschliessen?

Die Verwaltungsgerichte haben unlängst für Recht erklärt, dass dienstliche Beurteilungen zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Dies sind zwar Einzelfälle, aber sie dürften angesichts dieses fragwürdigen Vorhabens seitens des BPOLP weiteren Verwaltungsauseinandersetzungen Tür und Tor öffnen. Ob der ambitionierte Zeitplan der personellen Umsetzung der Neuorganisation bis Ende August 2009 gehalten werden kann, bezweifeln die reformerfahrenen Bundespolizisten ohnehin.

Weitere Fragen, wie mit den Beurteilungsnoten im Falle einer Beförderung, die noch im Juli erwartet werden, umgegangen wird, sind auch nicht geklärt. Werden diese Noten nicht wie üblich abgesenkt, werden Beförderungen auch anhand alter Beförderungsrangfolgelisten von 2007 ausgesprochen? Auf diese personalwirtschaftlichen Fragen geht das BPOLP in seinem Antrag nicht ein.

Wir werden den Fortgang dieser Entwicklung mit wachen Augen verfolgen!

Einigkeit macht auch Minderheiten stark. Darum zeige Solidarität, entschliesse Dich - und werde Mitglied im BDK!