Nach dem BArbG-Urteil: Bis Ende März Urlaub beantragen!

23.03.2012

Hinweise der Tarifpolitischen Sprecherin im Bundesvorstand, Meral Cakar, zu den Auswirkungen des BArbG-Urteil auf den Jahresurlaub
Nach dem BArbG-Urteil: Bis Ende März Urlaub beantragen!
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

 

Liebe Tarifbeschäftigte im BDK,

wie gestern von uns mitgeteilt und auch in der Presse veröffentlicht, hat das Bundesarbeitsgericht am 20. März 2012 ein Urteil gefällt, wonach die Staffelung des Jahresurlaubs nach dem Alter gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt.

Diese Urteil, dass zwar auf der Grundlage des Tarifvertrages für den Bund und die Kommunen (TVÖD) erlassen wurde, muss auch Auswirkungen auf den TV-L haben, da die entsprechende Urlaubsregelung im TV-L nahezu inhaltsgleich ist.

Was bedeutet dies jetzt konkret?

Für das abgelaufene Kalenderjahr 2011 wäre unverzüglich ein Antrag auf Übertragung des zusätzlichen Urlaubsanspruchs (Muster) in das Kalenderjahr 2012 zu stellen, verbunden mit dem Antrag, diesen bis zum 31. März 2012 anzutreten. Dies beruht auf der Tarifregelung, dass der nach dem Bundesurlaubsgesetz übertragene Urlaub regelmäßig bis zum 31. März des Folgejahres anzutreten ist. Das heißt der erste beantragte Urlaubstag muss spätestens der letzte individuelle Arbeitstag des Monats März 2012 sein.

Selbst wenn dies wegen Arbeitsunfähigkeit, aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen nicht erfolgen kann, so ist dieser Resturlaub für das Jahr 2011 im Fall der Übertragung in der Regel bis zum 31. Mai anzutreten. Weitergehende Fristen können im Einzelfall einschlägig sein.

 

Für Rückfragen:

Meral Cakar 

Tarifpolitische Sprecherin im Bundesvorstand
und im Landesvorstand Hamburg
Tel. 040/428656623  oder  meral.cakar@bdk.de