#BlackLivesMatter

04.06.2020

Am 25. Mai kam George Floyd im Rahmen eines Polizeieinsatzes ums Leben. Das Vorgehen des nun als Tatverdächtigen eines Tötungsdeliktes geführten Polizeibeamten scheint nach allem, was bisher öffentlich bekannt ist, mit den Einsatzgrundsätzen einer rechtsstaatlichen Polizei unvereinbar. Nicht zuletzt ist der Hauptverdächtige zwischenzeitlich in Haft und weitere Polizisten sind der Beihilfe verdächtig.
#BlackLivesMatter
(c) Maria Oswalt

Der BDK verurteilt jegliche Form unrechtmäßiger Gewalt durch Polizistinnen und Polizisten. Erst recht darf es nicht sein, dass Menschen aufgrund von diskriminierenden Zuschreibungen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status Opfer werden oder gar zu Tode kommen. Die Polizei ist in jeder Lage zu rechtsstaatlichem Handeln verpflichtet und muss auch bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang stets hervorragend ausgebildet sein, professionell und verhältnismäßig auftreten und seinem Gegenüber auch im Konfliktfall mit Respekt gegenüber den Menschen- und Grundrechten begegnen.

Der BDK bekennt sich deshalb seit jeher zu den Werten

  • Respekt gegenüber der Würde jedes Menschen
  • Chancengleichheit und Vielfalt
  • Aktives Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung
  • Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrem Alter oder Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politische Überzeugung, sexuellen Orientierung.

 In diesem Sinne sagen wir: jedes Leben zählt!

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