Blick über die Landesgrenzen: In SH soll Kripo-Rufbereitschaft zu 50% vergütetet werden.

15.10.2016

Während man in Baden-Württemberg noch zaudert, Anträge auf höhere Vergütung überhaupt zu bescheiden, gerichtliche Verfahren damit noch die Ausnahme und noch nicht beschieden sind, werden in Schleswig-Holstein die Weichen für eine landesweite Vergütung der Rufbereitschaft mit 50% gestellt.
Blick über die Landesgrenzen: In SH soll Kripo-Rufbereitschaft zu 50% vergütetet werden.


Info des BDK Schleswig-Holstein:

Kriminalpolizeilicher Bereitschaftsdienst - LPA lenkt ein – 50 %-Vergütung für BVD kommt!

Es ist wahr: die seit Jahren bestehende hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen, die immer noch klassischen BvD von zuhause aus gehen müssen, wird endlich anerkannt! Die Polizeiabteilung kam jetzt zu dem Schluss, dass die Belastung allen Ortens weit über dem liegt, was für eine Rufbereitschaft zulässig ist. BvD-Dienste sollen mit 50% Zeitgutschrift erfasst werden.

Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein ist im Begriff, zeitnah Bereitschaftsdienste grundsätzlich mit 50% Zeitgutschrift für Zeiten ohne Einsatz zu vergüten: für künftige Dienste und rückwirkend ab 2013!

Demnach wird die seit Jahren bestehende hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen, die immer noch klassischen BvD von zuhause aus gehen müssen, endlich anerkannt! Das ist ein gutes Signal an die BvD-Gänger in den Polizeidirektionen Bad Segeberg, Itzehoe und Neumünster. Weiter soll sich eine überregionale Arbeitsgruppe damit befassen, wie der Bereitschaftsdienst künftig gestaltet werden kann.

Ausgangspunkt war der Widerspruch eines BDK-Mitglieds aus der PD Bad Segeberg gegen die Feststellung der 15%-Vergütung im Zeiterfassungssystem SPX bei anhaltend hoher Einsatzbelastung. Hierbei wurde er vom BDK unterstützt. Die Polizeiabteilung beantragte in der Folge beim Hauptpersonalrat (HPR), die Einsatzbelastungen aller BvD-Gänger in den betroffenen PDen anhand von SPX-Daten zu überprüfen und kam jetzt zu dem Schluss, dass die Belastung allen Ortens weit über dem liegt, was für eine Rufbereitschaft zulässig ist.

Henrik Reershemius (für den BDK im HPR) sagt dazu:

„Ich freue mich, dass sich nach 3 Jahren Arbeit im BDK, in den Personalräten vor Ort sowie im HPR-Polizei in Kiel, jetzt für die Kolleginnen und Kollegen dieser Erfolg abzeichnet. Es zeigt, dass wir etwas erreichen können, wenn wir unsere Rechte wahrnehmen!“

Das bedeutet nicht nur den Durchbruch unserer Bemühungen für eine gerechtere BvD-Vergütung. Vielmehr ist der vom BDK seit geraumer Zeit geforderte, konstruktive und überregionale Dialog zur arbeitsrechtskonformen und professionellen Gestaltung kriminalpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung außerhalb der Bürozeiten jetzt eröffnet.

Es geht weiter: der BDK

  • bereitet Vorlagen für Widersprüche zur Wahrung   individueller Ansprüche vor (Verjährung für 2013 droht ab 01.01.2017)
  • plant gemeinsam mit der GdP eine Info-Veranstaltung für die betroffenen PDen
  • weist erneut darauf hin, dass Bereitschaft auf der Dienststelle gemäß ständiger Rechtsprechung des EuGH mit 100% zu vergüten ist. (Die Rechtslage ist hier noch eindeutiger, also nicht bange machen lassen!)
  • fordert die lange überfällige Anpassung des Arbeitszeiterlasses
  • fordert, wie beim Landesdelegiertentag beschlossen, die Schaffung weiterer „Kriminaldauerdienste“.

 

Wir stehen dabei jederzeit für konstruktive Gespräche zur Verfügung.

 

Der Landesvorstand