Einberufung des Landesdelegiertentages am 3. Februar 2022

30.11.2021

Der Landesvorstand hat gem. § 11 Abs. 4, Satz 2, der Satzung des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, für den 3. Februar 2022 den Landesdelegiertentag einberufen.
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Der sonderurlaubsbewerte Landesdelegiertentag 2022 wird vorbehaltlich seiner Zulässigkeit im Hinblick auf die dann gültigen Maßgaben der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg stattfinden.

Inhalte des nichtöffentlichen Teils des Landesdelegiertentag 2022 werden u.a. die Wahl der Mitglieder des Landesvorstands des Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Hamburg, für die kommende Amtsperiode 2022 bis 2026 sowie die Wahl der Kandidateninnen und Kandidaten der BDK-Liste für die Wahl des Personalrates der Polizei Hamburg 2022 sein.

Fristende für die Stellung von Anträgen an den Landesdelegiertentag ist gem. § 11 Nr. 5 der Satzung der 3. Januar 2022.

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