Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW warnt vor 1:1-Umsetzung der StPO-Novelle

20.05.2016

Fachdiskussion in Duisburg zur StPO-Reform - Der Deutsche Bundestag hatte eine Kommission eingesetzt, die Vorschläge zur Novellierung der Strafprozessordnung (StPO) erarbeitet hat.
Bund Deutscher Kriminalbeamter NRW warnt vor 1:1-Umsetzung der StPO-Novelle
Sebastian Fiedler mit Arno Eich (v.l.)

Die StPO sollte den heutigen Anforderungen an ein zeitgemäßes Strafverfahren gerecht werden. Auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge erarbeitete das Bundesjustizministerium anschließend einen Rohentwurf, der vor einiger Zeit den Ländern als Diskussionsgrundlage vorgelegt wurde.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter in Nordrhein-Westfalen nutzt daher bereits seit einigen Wochen die Gelegenheit der Wahlkampftour des BDK-Landesvorsitzenden Sebastian Fiedler, der als Spitzenkandidat der Landesliste für den Polizeihauptpersonalrat beim Innenministerium kandidiert, um die im Rohentwurf des Bundesjustizministers enthaltenen Vorschläge sowie die praktischen Auswirkungen landesweit mit den Polizeibeamtinnen und -beamten zu diskutieren. Erfahrene Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaften bewerten den Entwurf dabei aus ihrer Perspektive. Heute referierte Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff von der Staatsanwaltschaft Duisburg im Duisburger Polizeipräsidium.

„Viele Novellierungen im Gesetzesentwurf sind gut gemeint, manche aber nicht zu Ende gedacht. Wenn Bundesjustizminister Heiko Maas künftig für viele Vernehmungen einen Videomitschnitt verpflichtend festschreiben will, hat er sicher nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen das in der alltäglichen Praxis nach sich ziehen wird. Weder die Staatsanwaltschaften noch wir verfügen heute über die erforderliche technische Ausstattung. Jede Videovernehmung müsste zudem künftig wortgenau verschriftet werden. Wer soll das leisten? Der Staatsanwalt und das Gericht müssten diese Aktenbände zwingend in Gänze lesen und die Videos, die in größeren Verfahren tage- und wochenlange Vernehmungen beinhalten werden, anschauen. Diese gesetzliche Änderung zieht erhebliche Mehrausgaben nach sich und erfordert zwingend mehrere tausend zusätzliche Stellen bei Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten“, steht für den frischgebackenen Duisburger Bezirksvorsitzenden Arno Eich und Sebastian Fiedler schon heute fest.

Der BDK wird das Thema weiter diskutieren und die Ergebnisse der vielen Veranstaltungen in eine Stellungnahme an das Bundesjustizministerium einfließen lassen.

Kommende Termine:

23.05.2016 beim Landrat Siegen-Wittgenstein

24.05.2016 beim Polizeipräsidium Münster

25.05.2016 beim Polizeipräsidium Bielefeld; die Veranstaltung kann trotz des ursprünglichen Widerstandes der Polizeipräsidentin um 15:30 Uhr stattfinden. Hier referiert der Bundesvorsitzende des Deutschen Richterbundes und Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld, Jens Gnisa.

30.05.2016 beim Landeskriminalamt NRW