Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen gegen ein beabsichtigtes Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk 2021/2022

07.11.2021

Durch die Änderung der sprengstoffrechtlichen Regelungen wurde für den letzten Jahreswechsel ein generelles Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher eingeführt. Das Thema "Besitzen" und "Verwenden" war von dieser Regelung nicht betroffen. Diese damalige Gesetzesänderung wurde als Maßnahme zur Bewältigung der Auswirkungen auf das Gesundheitswesen im Zusammenhang mit der fortschreitenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Auslastung der Krankenhäuser begründet.
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Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Sachsen positioniert sich gegen eine erneute Auflage dieser gesetzlichen Beschränkungen, weil wir mit Sorge die Einfuhr aus anderen europäischen Ländern, sowohl auf dem Landweg als auch auf dem Postweg beim letzten Silvester verzeichnen konnten.

Es gab keine Gemeinde oder Stadt in der kein Feuerwerk am Himmel zu beobachten war!

Die Mehrheit in der Bundesrepublik zu erwerbenden pyrotechnischen Gegenstände fallen alle in die Kategorie F 2. Hersteller, Importeure, Händler bzw. Wiederverkäufer kennen diese Regelungen und beachten auch die nötigen Alterserforderlichkeiten.

Verkaufskontrollen der Bundesländer bestätigen die geringe Anzahl von Verstößen.

In einigen Nachbarländern sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 3 hingegen frei verkäuflich und auf Grund fehlender gesetzlicher Vorschriften erfolgt auch hier im Einzelfall die Abgabe von Artikeln der Kategorie F 4 an nicht sachkundige Käuferinnen und Käufer.

Diese Gegenstände erfordern in der Bundesrepublik eine Erlaubnis bzw. Befähigung, weil hier ernsthafte Gefahren für Leib und Leben bei unsachkundiger Handhabungsweise bestehen.

Eingriffe der Kommunen in den Ablauf der Jahreswechselfeiern aus anderen Gründen (denkmalgeschützte historische Altstädte etc.) halten wir u.a. aus Gründen des Brandschutzes für nachvollziehbar und erforderlich.

Ein Eingriff aus Gründen der "Coronalage" bzw. aus "Sorge der Auslastung der Krankenhäuser" sehen wir auf Grund der erhöhten Verletzungsgefahr, mit an anderen Stellen erworbenen Feuerwerkskörpern und dem damit verbundenen erhöhten Verletzungsaufkommen, eher kritisch.
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