Bundesregierung kann Vorratsdatenspeicherung sofort einführen!

08.04.2014

EuGH-Urteil nicht überraschend: Defizitäre EU-Richtlinie muss überarbeitet werden
Bundesregierung kann Vorratsdatenspeicherung sofort einführen!

"Der Europäische Gerichtshof hat heute in seinem
Urteil deutlich gemacht, dass die zur Kriminalitäts-bekämpfung so wichtige Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich durchgeführt werden kann. Er bemängelte allerdings zu Recht die mangelhafte Richtlinie des Europäischen Gesetzgebers, die aufgrund des hohen
Grundrechtseingriffes zu allgemein gehalten war, und erklärte diese für ungültig. Für Deutschland hat sich aber nichts geändert, da hier die geforderten Voraussetzungen bereits berücksichtigt wurden", so der Bundesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, heute in Berlin.
 
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre der Menschen und in der vorliegenden Form mit mehreren Artikeln der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar.

"Der BDK respektiert die Kritik und die Sorgen, die sich für
einige aus der Vorratsdatenspeicherung ergeben. Den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes muss aber auch deutlich die andere Seite der Medaille aufgezeigt werden. Die Polizei kann Tag für Tag Hunderte von schwersten Straftaten, wie zum Beispiel bei Fällen der Kinderpornografie, nicht aufklären, weil die Kommunikationsdaten, also die digitalen Spuren, oftmals der einzige Ermittlungsansatz sind, aber nicht vorliegen. Was Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keinesfalls wollen, ist das Ausspähen privater Daten nach Lust und Laune - denn genau das will die Exekutive verhindern. Das Vorliegen eines Verdachts im Einzelfall, die staatsanwaltschaftliche Überprüfung, der Richtervorbehalt und das Vorliegen konkreter Straftaten, sind die Grundvoraussetzungen zur Nutzung der Verkehrsdaten zur Strafverfolgung. Opfer und Geschädigte haben ein Grundrecht auf Sicherheit, Schutz und Aufklärung von Straftaten - nicht nur in der realen, sondern auch in der digitalen Welt", so BDK-Chef Schulz.

Der EuGH bestätigt im heutigen Urteil, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet ist, den Wesensgehalt der Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten anzutasten, da nicht die Inhalte elektronischer Kommunikation gespeichert werden.

"Der Europäische Gerichtshof erklärte heute richtigerweise, dass die Vorratsdatenspeicherung dem Gemeinwohl diene, und zwar der Bekämpfung schwerer Kriminalität und somit letztlich der öffentlichen Sicherheit. Diese Bewertung kann man als Bürger dieses Landes nur begrüßen", so BDK-Chef Schulz. "Die Bundesregierung kann sich nun nicht mehr hinter Brüssel verstecken und muss umgehend das neue
Gesetz auf den Weg bringen!"

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