Bundestag macht den Weg für Verschiebung der Personalratswahlen frei

08.04.2020

Kriminalpolizei
 
Am 8. April 2020 um 13:00 Uhr wurde auf der Bundespressekonferenz verkündet, dass das Bundeskabinett einer Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetz und der dazugehörigen Wahlordnung beschlossen hat.
 
Danach können nunmehr sowohl generelle Briefwahlen angeordnet werden als auch der Wahltermin verschoben werden.
 
DPolG und BDK haben dieses in einer gemeinsamen Kampagne auf den Weg gebracht, auch weil sehr vielen unserer Kolleginnen und Kollegen momentan der Sinn weder nach polarisierendem Wahlkampf noch überhaupt nach einer Wahl steht.
 
DPolG und BDK haben gemeinsam zahlreiche Bundestagsabgeordnete aller im Bundestag vertretenden Parteien angeschrieben, Gespräche geführt und Überzeugungsarbeit geleistet. Unsere stichhaltigen Argumente haben offenbar überzeugt.
 
Der Gesetzgeber hat nun den Weg frei gemacht, um den Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei ein geordnetes und demokratisches Wahlverfahren nach dem Abflauen der Coronakrise zu ermöglichen. Jetzt ist es am Hauptwahlvorstand, diesen richtigen Weg auch zu beschreiten.
diesen Inhalt herunterladen: PDF