BvD: Einheitliche Verfahrensweise angestrebt! Gespräch mit Landespolizeidirektor

09.02.2017

Am 24. Januar 2017 führten Stephan Nietz und Henrik Reershemius für den BDK sowie Torsten Jäger und Michael Raasch für die GdP gemeinsam ein Gespräch mit Landespolizeidirektor Ralf Höhs, seinem Vertreter Joachim Gutt und Frank Ritter von der Polizeiabteilung des Innenministeriums.
BvD: Einheitliche Verfahrensweise angestrebt! Gespräch mit Landespolizeidirektor

Themen waren Arbeitszeit- und schutzfragen. Dabei ging es den Vertretern von BDK und GdP um eine einheitliche Verfahrensweise in Schleswig-Holstein – gerade im Zusammenhang mit der BvD-Dienstform.

Nachdem Innenminister Stefan Studt Anfang Dezember 2016 in einem Schreiben gegenüber der GdP zu dem Thema eine landesweite Arbeitsgruppe angekündigt hatte, werden jetzt erste örtliche Arbeitsgruppen und Lösungen diskutiert und umgesetzt. Damit droht aus Sicht des BDK und der GdP ein landesweiter „Flickenteppich“. Das wiederum könnte verwaltungsrechtliche Klagen provozieren. Die Gestaltungsfreiheit würden dann Gerichte übernehmen. Das könne aber nicht im Interesse der Landespolizei liegen und auch nicht bei den Interessenvertretungen der Polizei. Der BDK und die GdP stehen hier insbesondere der fortgesetzten Anordnung von Rufbereitschaft kritisch gegenüber.

Zudem gibt es weitere offene und ungeklärte Arbeitszeitfragen in der Landespolizei um die Themen Bereitschaft und Rufbereitschaft.

Das Ergebnis des Gespräches lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Kolleginnen und Kollegen, die seit dem 01.01.2013 BvD-Dienste verrichtet haben, sei es auch nur anteilig, erhalten alle eine Nachvergütung der Bereitschaftszeiten zu 50 % einschl. der Berechnung von Dienst zu ungünstigen Zeiten und der Nachtdienstzusatzurlaubsberechnung. Die individuelle Prüfung bezieht sich nur auf die Anzahl der Stunden.
  • Durch die Polizeiabteilung im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten wird eine Arbeitsgruppe zu allen aktuellen Arbeitszeitfragen der Landespolizei, incl. der arbeitszeitlich zu gestaltenden BvD–Dienste eingerichtet. Diese soll die nach aktueller Rechtsprechung offenen Fragen von Arbeitszeitanrechnung und arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen klären und landesweite Regelungen erarbeiten.
  • In den Polizeibehörden wird zunächst nach den Vorgaben aus einer Behördenleiterbesprechung aus Dezember der BvD-Dienst zu gestalten sein.

 

BDK und GdP werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe kritisch begleiten und ihre Mitglieder informieren und beraten.

 

Euer Landesvorstand