BVerfG - Abgesenkte Eingangsbesoldung war verfassungswidrig

28.11.2018

Während der geschäftsführende BDKBW-Landesvorstand heute, am 28.11.2018, in Magstadt tagt, erreicht uns die gute Nachricht aus Karlsruhe, die viele unserer Mitglieder freuen wird - denn es muss jetzt endlich Nachtragszahlungen geben.
BVerfG - Abgesenkte Eingangsbesoldung war verfassungswidrig

Ausgangslage

Zwischen dem 1. Januar 2013 und dem 31. Dezember 2017 wurde die Eingangsbesoldung im höheren Dienst um 8 % und im gehobenen Dienst um 4 % für die ersten drei Berufsjahre gekürzt. 2018 wurde diese Regelung wieder aufgehoben. Allerdings waren in diesem Zeitraum zahlreiche Kolleginnen und Kollegen gerade im gehobenen Dienst in der Polizei betroffen.

Empfehlung des Bund Deutscher Kriminalbeamter

Unsere umgehend geäußerten Forderungen gegenüber der Politik, diese Regelung sofort zurückzunehmen, stießen (trotz sich entwickelnder, rekordverdächtiger Haushalte) immer wieder auf taube Ohren. Ein Verständnis haben wir bis heute nicht dafür.

Wir hatten unseren Mitgliedern deswegen frühzeitig empfohlen, Widerspruch gegen diese unsinnige Regelung einzulegen. Kurz auf den Punkt gebracht hielten wir die Regelung für mindestens ungerecht, höchst wahrscheinlich verfassungswidrig und auf jeden Fall negativ im Sinne einer professionellen Werbung für den Nachwuchs im öffentlichen Dienst.

Recht schnell waren dann Klagen in dieser Sache anhängig. 2016 hatte das Finanzministerium BW erklärt, dass die eingelegten Widersprüche bis zur Entscheidung der Musterverfahren ruhend gestellt werden und dass auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird (sofern die Anträge rechtzeitig gestellt wurden).

Über den weiteren Fortgang haben wir im Februar 2017 umfassend informiert, als die Vorinstanz, das VG Karlsruhe, sein Urteil in einem Verfahren veröffentlichte (siehe Beitrag). Der Fingerzeig war doch schon recht deutlich.

Nunmehr verhandelte das Bundesverfassungsgericht die Klage eines betroffenen Richters final. So musste einmal mehr das Bundesverfassungsgericht im Themenfeld Besoldung Unrecht beseitigen und feststellen, dass die getroffenen Maßnahmen der Politik gegenüber den Staatsbediensteten so nicht verfassungsgemäß sind.

Weiterer Fortgang

Wir gehen davon aus, dass die zuständigen baden-württembergischen Ministerien jetzt entsprechende Anweisungen treffen werden, um die fristgemäß gestellten Widerspruchsbescheide positiv zu bescheiden. Oder anders gesagt, es ist an der Zeit die Haushaltsmittel bereitzustellen, um die jetzt als rechtmäßig anerkannten Forderungen finanziell zu begleichen.

Für unsere Kolleginnen und Kollegen, die betroffen waren und gehandelt haben, eine gute Nachricht, die sich finanziell auszahlen wird.

 

Kleiner Hinweis zum Schluss: Es lohnt sich Mitglied beim BDK zu sein, denn von uns gibt es Informationen, Ratschläge und Hilfestellungen aus erster Hand.

 

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