BVerwG Klagen gegen Verbot der Vereinigung „linksunten.indymedia“ bleiben erfolglos

30.01.2020

Am 25. August 2017 wurden mehrere Wohnungen in Freiburg durchsucht. Die Durchsuchungen waren Ausfluss des Verbots durch den damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
BVerwG Klagen gegen Verbot der Vereinigung „linksunten.indymedia“ bleiben erfolglos

Das Verbot durch das Bundesinnenministerium erfolgte auf Basis des Vereinsgesetzes. Dies war nicht gänzlich unumstritten und im Anschluss Gegenstand von Klagen.

Mit Pressemitteilung vom 30. Januar 2020 teilte das Bundesverwaltungsgericht mit, dass die anhängigen Klagen gegen das Verbot nunmehr abgewiesen worden sind.

Das BVerwG stellte dabei nochmals klar: "Die verbotene Vereinigung erfüllt nach dem Inhalt der Selbstdarstellungen die gesetzlichen Voraussetzungen des Vereinsbegriffs." Und weiter: "Das Vereinsrecht ist hier anwendbar, weil es auch Organisationen erfasst, deren Zweck Pressetätigkeit i.S.v. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist."