Chance vergeben mit der PSR 2010 ? – oder kann da noch etwas kommen?

20.09.2012

Die Nachricht zur Polizeistruktur in Hamburg schlägt ein wie ein Meteorit. Damals starben nicht nur die Saurier aus, vor Millionen von Jahren.
Chance vergeben mit der PSR 2010 ? – oder kann da noch etwas kommen?

Die Polizeistrukturen in den anderen Bundesländer werden sich früher oder später verändern, verändern müssen! Schutzpolizei und Kriminalpolizei werden in Hamburg, nach 36 Jahren Seite an Seite organisiert, weg vom integrativen zum kooperativen Modell.

Durch den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern des BDK wurde schon im Lenkungsausschuss zur „Polizeistrukturreform 2010“ gefordert, die Kriminalpolizei des Landes in einer eigenen „Säule“ zu organisieren und zu strukturieren. Diese Forderung stellte in diesem Gremium nicht nur der BDK-Landesverband auf, auch der damalige Direktor des Landeskriminalamtes (LKA) forderte schon im März 2008 „Stringenz und Durchgriff von Oben nach Unten“ bei der Organisation der Kriminalpolizei in M-V, vom LKA bis zu den Kriminalkommissariaten, damit bis zu den Kriminalkommissariatsaussenstellen.

Selbst der damalige Leiter der AG 2 „Kriminalitätsbekämpfung“ hatte festgestellt, dass die Kriminalkommissariate die Polizeiinspektionen für ihre Tätigkeit nicht brauchen.

Durch die Veränderungen/Verlagerung von Schwerpunkten des Kriminalitätsgeschehen, der Entstehung von neuen Kriminalitätsphänomenen macht sich ein verantwortungsvollerer Umgang mit den Ressourcen zur Kriminalitätsbekämpfung erforderlich. U.a. muss die Kriminalpolizei durch erfahrene Kriminalisten geführt und vertreten werden. Polizisten, die kriminalpolizeilich verwendet werden wollen, brauchen eine wissenschaftliche, kriminalistisch kriminologische Ausbildung.

Die Fortbildung muss sich an den neuen Erfordernissen einer modernen Kriminalitätsbekämpfung orientieren.

Die kriminalpolizeiliche Tätigkeit muss frei sein von sachfremden Aufgaben und Anforderungen, gemäß dem Berufsbild eines Kriminalisten. Im Durchschnitt hat jeder Ermittlungsbeamte in der Kriminalitätsbekämpfung vier bis fünf Stunden um einen Vorgang bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft aus zu ermitteln und damit nicht genug, er muss dazu noch den verwaltungstechnischen Ablauf (z.B. Statistik u.a.) abarbeiten. Durch die Organisation der Kriminalitätsbekämpfung in einer Organisationsstruktur sind Aufgabenzuweisungen klarer geregelt und können Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten besser benannt, kriminalistisch kriminologisches Expertenwissen effektiver genutzt werden, da eine „gemeinsame Sprache“ gesprochen wird.

Einer solchen Organisationsstruktur oder Aufbauorganisation der Kriminalpolizei gehört, nach unserer Auffassung, die Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern.

Dem BDK-Landesverband M-V ist aber auch klar, dass eine solche grundlegenden Veränderungen der Philosophie, die zu der vorhandenen Polizeistruktur in M-V geführt hat, nur schwer herbeigeführt werden kann, da sie von verantwortlichen Entscheidungsträgern initiiert und in der Folge umgesetzt werden muss.

Wir hoffen, dass die Einsicht in die Notwendigkeit in die o.g. neue Aufbauorganisation nicht auch bei uns im Land 36 Jahre auf sich warten lässt, dann gibt keine kriminalistisch kriminologisch ausgebildete Kriminalisten mehr, da diese jetzt schon fast 50 Jahre und älter sind.