Clan-Angehörige leichter abschieben?

07.08.2023

Soll man Mitglieder einer kriminellen Vereinigung abschieben, auch wenn sie selbst nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind? Laut einem Diskussionspapier soll es nach einem Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser ausreichend sein, Mitglied eines Clans oder einer kriminellen Vereinigung zu sein, um das Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verlieren.
Clan-Angehörige leichter abschieben?
Foto: Kajetan Sumila auf Unsplash

Schaut man sich diesen Vorschlag an, dann ist dieser in der Ministerpräsidentenkonferenz entstanden, bei der es vor allem um Problematiken der Abschiebepraxis ging.

Daraus resultierend hat die Bundesinnenministerin offenbar dann diese Forderung entworfen. Letztlich ist dieser Vorschlag eine Reaktion auf das, was bereits im Koalitionsvertrag steht, nämlich, dass die Bundesregierung die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und insbesondere der Clankriminalität angehen will.

Dirk Peglow dazu im Interview mit dem ZDF:

„Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir als Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßen jegliche Aktivitäten, die dazu führen, dass wir in Deutschland das Thema Clankriminalität so angehen, dass wir nachhaltig Bekämpfungsstrategien entwickeln.“

Wir haben in Deutschland Problem mit Clankriminalität. Aber wieso kommen wir in Deutschland so schlecht gegen die Strukturen krimineller Clans an? Dirk Peglow dazu weiter:

„Das Problem ist, dass diese kriminellen Familien all das, was wir in der deutschen Rechtsordnung kennen, Behördenstrukturen, das staatliche Gewaltmonopols, die Gerichtsbarkeit rundweg ablehnen und dass sich hier eine Paralleljustiz und eine Parallelgesellschaft etabliert hat. Das stellen wir im Rahmen der Ermittlungen immer wieder fest. Hier geht es darum, diesen Leuten Einhalt zu gebieten, dass die uns auf gut Deutsch nicht mehr auf der Nase herumtanzen.“

Nun reicht aber die bloße Zugehörigkeit zu einem Familienclan nicht aus, um zu einer kriminellen Vereinigung dazuzugehören. Man kann auch Menschen nicht dafür in Haftung nehmen, welche Straftaten ihre Verwandten begehen. Die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung bedarf hier einer eingehenden Beweisführung. Hier lohnt ein Blick nach Italien, wo man die Beweisführung in Bezug auf die Mafia schon lange erleichtert hat.

Das könnte man auch für die Bundesrepublik adaptieren, in dem man zum Beispiel dem §129 StGB einen Absatz hinzufügt, in dem die Unterstützung oder das Werben für eine kriminelle Vereinigung unter Strafe gestellt wird. Zudem sollte man auch endlich dazu übergehen, die Verfahren gegen kriminelle Clans auch wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung führen.

Dafür brauchen wir in Deutschland aber eine einheitliche Bekämpfungsstrategie und kriminalpolizeiliche Kompetenzen. Wir benötigen Personal bei der Kriminalpolizei und bei der Justiz, die diese sehr umfangreichen und sehr lange dauernden Ermittlungsverfahren einerseits führen können und andererseits auch die Zeit dafür haben.

Link zum gesamten Interview