BDK im Finanzausschuss

20.02.2011

Klaus Sczepanek nimmt für den BDK Baden-Württemberg im Finanzausschusses des Landtags von Baden-Württemberg zum BVAnpGBW 2011 Stellung: "Zwei Prozent sind ganz ordentlich, reichen aber nicht. Wir erwarten eine Umsetzung des Tarifabschlusses.“
BDK im Finanzausschuss

Am Donnerstag, 17. Februar 2011, hat der Ständige Vertreter des BDK-Landesvorstzenden, Klaus Sczepanek, an einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden- Württemberg 2011 (BVAnpGBW 2011) teilgenommen und die Position des BDK dargestellt.

Der BDK-Vize begrüßte hierbei für den BDK, dass die Landesregierung mit ihrer Gesetzesinitiative die aus § 16 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) und § 11 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) resultierende Verpflichtung grundsätzlich anerkennt.
Danach wird die Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst und sind von demselben Zeitpunkt an die Versorgungsbezüge oder das Alters- und Hinterbliebenengeld durch Gesetz entsprechend zu regeln.

"Zwei Prozent sind ganz ordentlich, reichen aber nicht. Wir erwarten eine Umsetzung des Tarifabschlusses."
Klaus Sczepanek, ständiger Vertreter des Vorsitzenden Bundes Deutscher Kriminalbeamter in Baden-Württemberg

Sczepanek machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass der BDK der jetzt vorgesehenen Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2% in diesem Sinne einen symbolischen Charakter zuschreibt, da diese hinter der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung noch deutlich zurückbleibe. Der BDK geht davon aus, dass die beabsichtigte Erhöhung um 2% zum 01.04.2011, welche in der Gesetzesbegründung auch nur als Vorgriff auf das Tarifergebnis bezeichnet wird, in einem weiteren Gesetzgebungsschritt dem tatsächlichen Ergebnis der Tarifverhandlungen 1:1 angepasst wird.

Entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung sieht der BDK hierfür ein Volumen von 5% als angemessen.


Siehe auch

  • Landtag BW: Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2011 (BVAnpGBW 2011)

  • Staatsanzeiger: Erhöhung der Beamtengehälter schmeckt nicht jedem • Während Beamtenbund applaudiert, kritisiert DGB das Verfahren

  • Staatsanzeiger: "Zwei Prozent sind nur ein Zuckerstückchen" • Zitate aus der Anhörung zur Beamtenbesoldung im Landtag

 


Übersicht der eingeladenen Verbände/Institutionen

  • Gemeindetag Baden-Württemberg
  • Landkreistag Baden-Württemberg
  • Städtetag Baden-Württemberg
  • BBW - Beamtenbund Tarifunion
  • Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Baden-Württemberg
  • Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands, Landesverband Baden-Württemberg
  • Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e. V.
  • Neue Richtervereinigung e. V., Landesverband Baden-Württemberg
  • Katholisches Büro Stuttgart, Kommissariat der Bischöfe in Baden-Württemberg
  • Beauftragter der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg
  • Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband Baden-Württemberg
  • Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden über die Geschäftsstelle der ARGE-HPR im Innenministerium Baden-Württemberg