Belogen und Betrogen - Funktionszuordnung A12 und A13

18.11.2009

Im Rahmen der Verhandlungen um die Anhebung der Stellenplanobergrenzenverordnung sind die nordrhein-westfälische Kriminalpolizei und der Bund Deutscher Kriminalbeamter nach Strich und Faden belogen und betrogen worden.
Belogen und Betrogen - Funktionszuordnung A12 und A13

Allein die heftigen Reaktionen aus der Führungsriege der GdP und der eilige Brief des Innenministers an den BDK-Landesvorsitzenden und seine Stellvertreter zeigen das schlechte Gewissen und den üblen Stil derjenigen, die nun Stellenanhebungen in A12 und A13 erneut zum Nachteil der Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten ausnutzen.

Dies wird umso deutlicher, wenn man die Chronologie der Verhandlungen betrachtet:

  • Im Oktober 2005 - nach Bekanntwerden der beabsichtigten Verlagerung von 450 A12-Stellen von der Kriminal- zur Schutzpolizei - erklärt der Innenminister in einem Gespräch mit dem Landesvorsitzenden des BDK, diese Verlagerung sei nicht endgültig, und fordert zu Verhandlungen mit seinen Mitarbeitern auf.
  • In der Folge kommt es zu zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der AG FZO - sie, darunter kein Kriminalbeamter, weichen allerdings keinen Zentimeter von der Zahl 450 ab. Man benötige die Stellen für Führungsfunktionen der Schutzpolizei. Überschrift: "Führung muss sich lohnen"
  • In Verhandlungen mit dem Persönlichen Referenten des Innenministers bietet dieser im Jahr 2006 (vor Inkrafttreten des 1. Erlasses zum 01.01.2007) an, 50 A12-Stellen weniger zu verlagern, verlangt dafür aber die Zustimmung des BDK zum Erlass im Polizeihauptpersonalrat. Der BDK lehnt "dankend" ab.
  • Nach Inkrafttreten des 1. Erlasses (weitere Klarstellungserlasse und Änderungen folgen) führt der BDK seine Verhandlungen fort. Unter anderem unterstützt der BDK eine Initiative der Leiter KK 11, die sich für ihre Mordkommissionsleiter (A12/A13) einsetzen.
  • In der Folge erhalten die Behörden die Möglichkeit, KK-Leiter, MK-Leiter sowie DGL K-Wache entsprechend zu beschreiben. KK-Leiter mit mehr als 13 Mitarbeitern können ohne zahlenmäßige Beschränkung mit A13 beschrieben werden.
  • Bei der BDK-Demo am 20.01.2008 beim Neujahrsempfang der FDP in Düsseldorf demonstrieren 1.500 Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte gegen den Stellenklau. Eine Spitzen-Delegation der DPolG unterstützt die Forderungen des BDK durch Teilnahme an der Demonstration.
  • Es folgen Mahnwachen an verschiedenen Orten, unter anderem bei der Fahrradtour des Ministerpräsidenten Dr. Jürgen Rüttgers in Hamm - gegen den Stellenklau A12 und A13 durch den Innenminister.
  • Während der demonstrativen Aktionen des BDK finden Gespräche mit den Innenpolitikern der Parteien bis in die Staatskanzlei statt. Überschrift: "Erhöhung der Stellenplanobergrenzen A12 und A13 zur Kompensation der bei der Kripo abgezogenen A12- und A13-Stellen. Die neu geschaffenen Stellen werden bei K in der Anlage 3 der FZO als Funktionen ausgeworfen und kompensieren die von K zu S verlagerten Funktionsstellen." Die aus der Anhebung resultierenden Beförderungsmöglichkeiten A12 und A13 in den nächsten 6 Jahren (100 pro Jahr) kommen aufgrund der Beförderungsranglisten der Behörden im Wesentlichen der Schutzpolizei zugute. Zitat der DPolG in den Verhandlungen: "Der Schutzpolizei geholfen und der Kripo nicht geschadet".
  • Am 15.09.2008 kommt es zu einem Spitzengespräch mit Vertretern der FDP-Fraktion und dem BDK-Landesvorsitzenden. Dazu legen BDK und DPolG einen gemeinsamen Formulierungsvorschlag für die weiteren Verhandlungen mit dem Innenminister mit folgendem Wortlaut vor:

    "Vorgesehen ist ein 5-Jahres-Programm; in diesem Zeitraum sollen alle diejenigen Beförderungsmöglichkeiten (450 A 12, 50 A 13), die durch die Funktionszuordnung 2008 von der Kripo zur Schutzpolizei verlagert wurden, durch neue Stellen A 12 und A 13 kompensiert werden. Das ganze soll haushaltsneutral finanziert werden, d.h. es sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre 450 neue A 12 und 50 neue A 13 Stellen komplett (!) durch entsprechende Absenkung der anvisierten Anzahl der A11-Stellen bis 2014 finanziert werden."

    Genau dieser Wortlaut wird von den Vertretern der FDP für die dann beginnenden Gespräche mit deren Innenminister übernommen, nachdem klar war, dass nur eine geringfügige und kaum spürbare Zahl von A11-Stellen (Senkung der Schlüsselung bis 2014 von 49,65% auf etwa 47%) erforderlich war, um die Perspektiven nach A12 und A13 deutlich zu erhöhen. Eine Korrektur dieser Vereinbarung ist nie erfolgt!
  • Am 05.11.2008 findet das Gespräch mit Innenminister Dr. Ingo Wolf statt, an dem die Staatssekretäre, der Leiter der Abteilung 4 sowie neben dem BDK-Landesvorsitzenden auch der Stellvertretende Landesvorsitzende Rolf Jaeger teilnehmen. Ergebnis: Der Innenminister erklärte sich mit den Vorschlägen des BDK (Kompensation der abgeflossenen A12-/A13-Stellen und der um 2% geringeren Schlüsselung bei A11) einverstanden. Allerdings unter dem Vorbehalt, dass die anderen Gewerkschaften der Regelung zu A11 zustimmen. Der BDK stellt die Protestaktionen im Vertrauen auf das Wort des Innenministers ein.
  • Am 13.11.2008 stimmt der geschäftsführende Landesvorstand des BDK der Erhöhung der Stellenplanobergrenzen A12/A13 und den Regelungen zu A11 zu. Auf Anregung des Persönlichen Referenten des Innenministers war die Formulierung zur Kompensation im Text herausgenommen worden, da dies nach Meinung des Referenten die "Zustimmung der anderen Gewerkschaften hinsichtlich der A11-Problematik erschweren könne". So und nicht anders kam der Beschluss des geschäftsführenden Landesvorstandes zustande. Am 19.11.2008 stimmt die DPolG zu. Der GdP-Beschluss lässt dann lange auf sich warten. Angeblich hatte einer der Stellvertreter des Landesvorsitzenden der GdP "nicht auf Kopfbogen" unterschrieben. Heute wissen wir, warum der Beschluss der GdP "reifen" musste. Offensichtlich wurde hier bereits über die Verteilung und den erneuten Stellenklau zum Nachteil der Kripo verhandelt. Der Persönliche Referent des Innenministers hat derartige Verhandlungen mit dem BDK nicht geführt und den BDK nicht über die Verhandlungsergebnisse mit der GdP informiert!
  • Bis zum 23.06.2009 finden zahlreiche Gespräche auch mit Vertretern des Finanzministeriums statt, die sich um die Frage der Haushaltsneutralität bei den Stellenanhebungen A12/A13 drehten. Am 23.06.2009 erfolgt dann der Beschluss des Kabinetts zur Erhöhung der Stellenplanobergrenzen. Dazu erfolgt ein schon weit vorher mit dem Persönlichen Referenten des Innenministers abgestimmtes BDK-aktuell mit folgender Formulierung:

    "Mit diesem Stellenzuwachs ist ein wichtiges Ziel des BDK erreicht. Im Rahmen der Funktionszuordnung werden diese Stellen den Führungs- und Sachbearbeiterfunktionen von Kriminal- und Schutzpolizei zu Gute kommen. Die geplante Verlagerung von 450 A12-Stellen und 50 A13- Stellen zulasten der Kripo ist damit vom Tisch. Die Führungsfunktionen der Schutzpolizei profitieren damit zeitnah an dem beschlossenen Stellenzuwachs, Sachbearbeiter und Führungskräfte der Kriminalpolizei können wie bisher nach A12 und A13 befördert werden."

    Noch einmal deutlich: Dass die Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei von der Stellenanhebung als erste profitieren würden, ergibt sich aus den zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten (85 A12 und 15 A13 pro Jahr in den nächsten 6 Jahren), da sie nicht auf freiwerdende Stellen (Pensionierungen) der Kripo warten müssen.
  • Zu diesem BDK-aktuell und auch zu den anderen zahlreichen Veröffentlichungen in "der kriminalist" erfolgte nie eine Korrektur, kein Hinweis, dass das Innenministerium den Kontext der Verhandlungen mit dem BDK bereits verlassen hatte oder verlassen wollte.
  • Am 02.10.2009 teilt der Stellvertretende Polizeiabteilungsleiter auf Nachfrage mit, man sei mit dem angekündigten Erlass (grundlegende Überarbeitung der FZO) noch nicht soweit, daher werde das Thema auf der Führungskräftetagung am 09.10.2009 auch nicht behandelt.
  • Am 06.10.2009 erhält der BDK erstmals durch einen "Informanten" Kenntnis, dass 2/3 (187) der neuen A12-Stellen zusätzlich zu den bereits der Kripo entzogenen 450 Stellen zur Schutzpolizei gehen sollen - die Kripo soll lediglich 1/3 (113) erhalten.
  • Nach einer Protest-Mail an den Persönlichen Referenten des Innenministers und den Stellvertretenden Abteilungsleiter 4 vom 09.10.2009 kommt es am 14.10.2009 zu einem heftigen Gespräch, an dem auch der Stellv. Landesvorsitzende Rüdiger Thust teilnimmt. Auf den deutlichen Vorwurf, dass dem BDK immer noch keine offiziellen Zahlen vorliegen und BDK und Kripo "hinten über gehoben worden seien", erklärte der Persönliche Referent wörtlich: "Ich habe nie gesagt, dass alle Stellen bei der Kripo landen werden". Dabei nennt er den Namen eines aus seiner Sicht möglichen Informanten. Die Frage, warum er den BDK nicht informiert hat und wieso es eines Informanten bedurfte, lässt er offen. Besser kann man das Verschweigen von jetzt offensichtlichen Tatsachen nicht einräumen.
  • Mit Mail vom 22.10.2009 an Innenminister Dr. Wolf (über das Ministerbüro) fordert der BDK-Landesvorsitzende den Innenminister auf, den bei ihm offensichtlich vorliegenden Erlass nicht zu unterschreiben. Es folgt weder eine Eingangsbestätigung noch eine Bezugnahme auf diese Mail im Schreiben des Ministers vom 05.11.2009.
  • Am 04.11.2009 veröffentlicht die GdP mit einem vierseitigen Flugblatt Zahlen und Fakten und verbucht die neuen Stellen als eigenen Erfolg. Dem BDK liegen immer noch keine offiziellen Zahlen vor.
  • Am 05.11.2009, abends, übermittelt der Innenminister eiligst per Fax ein Schreiben an den Landesvorsitzenden Wilfried Albishausen sowie an zwei seiner Stellvertreter, Rüdiger Thust und Rolf Jaeger, das in auffälliger Weise Übereinstimmungen mit der Veröffentlichung der GdP zeigt. Genaue Zahlen/Fakten? Fehlanzeige!
  • Am 06.11.2009 beschließt der Gesamtlandesvorstand des BDK in Düsseldorf einen Offenen Brief an den Innenminister und dauerhafte Kampf- und Protestmaßnahmen - beginnend mit einer Landespressekonferenz am 13.11.2009 und einem Bannerflug über Düsseldorf und Köln mit der Aufschrift: "Minister Wolf lässt Kripo sterben". Dies auch unter Einbeziehung der Themen "Überalterung der Kripo", "Überlastung" und "Spezialisierung der Ausbildung".
  • Am 10.11.2009 wird der Erlass zur FZO veröffentlicht. Ein Mitbestimmungsverfahren über den PHPR wird nicht eingeleitet. Der Erlass enthält eine weitere skandalöse Regelung: Die Anzahl der Funktionen von KK-Leitern bei A13 wird wieder eingeschränkt! Durch Erlass im vergangenen Jahr auf A13 gehoben, müssen jetzt Leiter von Kriminalkommissariaten wieder "runtergeschrieben" werden. Die Betroffenen sind empört, die Behördenleiter und Führungskräfte werden vom Innenminister düpiert…

Nun dürfte jedem klar sein, wer während dieser Verhandlungen geheuchelt oder mit gezinkten Karten gespielt hat…

Eine der nächsten Ausgaben BDK aktuell wird sich mit dem Inhalt des jetzt vorliegenden Erlasses beschäftigen. Klagen bei den Verwaltungsgerichten werden die Folge eines erneut vor rechtlich zweifelhaften "Vorschriften" nur so strotzenden Rechtswerkes sein.

(Nähere Infos zur FZO und Kampfmaßnahmen)