Beschluss VG Aachen vom 17.04.2009 - Beförderung streng nach Funktionszuordnung verfassungswidrig

11.05.2009

Düsseldorf, 11.05.2009 - Mit ihrem bemerkenswert kurzen und deutlichen Beschluss vom 17. April 2009 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Aachen Beförderungen unter dem Gesichtspunkt "topfscharfer" Zuweisung und nicht Berücksichtigung der Beurteilungsrangfolge für verfassungswidrig erklärt.
Beschluss VG Aachen vom 17.04.2009 - Beförderung streng nach Funktionszuordnung verfassungswidrig

Zugrunde lag ein Eilverfahren eines Kriminalbeamten, der zwar aufgrund seiner Beurteilung auf Platz 1 der Beförderungsliste stand, für eine Beförderung aber nicht berücksichtigt werden sollte, da der "Topf" für A12 bei der Kripo aufgrund der Funktionszuordnung bereits ausgeschöpft war.

Mit dieser Entscheidung muss das Innenministerium, das noch im Februar in dem nicht nur rechtlich umstrittenen, sondern auch Empörung in der Kriminalpolizei über die dort formulierten Wertungen von kriminalpolizeilichen Ermittlerfunktionen erzeugenden Erlass über die Bewirtschaftung von Planstellen A12 und A13, eine empfindliche Niederlage hinnehmen.

Gerade dieser Erlass war als "Darlegung der Rechtsauffassung des Innenministeriums zur "topfscharfen Zuweisung" von Beförderungsstellen herausgegeben worden. Diese jetzt als verfassungswidrig festgestellte Rechtsauffassung war vor dem VG Aachen seitens der beklagten Behörde vorgetragen worden, konnte sich aber gegenüber der Argumentation des mit BDK-Rechtsschutz beauftragten Rechtsanwaltes Wolfgang Reuter nicht durchsetzen.

Ein nahezu gleicher Beschluss wurde zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erlassen, zwei weitere Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Köln werden in Kürze erwartet.

Der Erlass hatte auch dafür gesorgt, dass die Zusagen einer "Drittellösung und eines "Vertrauensschutzes", nach dem "begonnene Karrieren auch zu Ende geführt werden sollten" nur noch auf dem Papier Gültigkeit haben.

Behördenleitungen, die sich offensichtlich dieser Zusagen im Rahmen der Beurteilungen erinnerten, wurden mit diesem Erlass zurückgepfiffen - erst die Beschlüsse der beiden Verwaltungsgerichte zwingen nun, nach "Ranking" der Beurteilungen zu befördern.

"Der BDK fordert das Innenministerium auf, diese Beschlüsse zu akzeptieren und nicht weiter an seiner jetzt als verfassungswidrig erklärten Rechtsauffassung festzuhalten", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.