Besoldungsanpassung 2013 – Frust und Verärgerung dominieren die Ergebnisse

04.05.2013

Ein Beitrag des BDK Baden-Württemberg in der Verbandszeitschrift 'der kriminalist', Ausgabe Mai 2013
Besoldungsanpassung 2013 – Frust und Verärgerung dominieren die Ergebnisse


Auch im Musterländle ist es schon seit Jahren ein regelmäßig gepflegter Brauch, die Beamtinnen und Beamten als den Kostenfaktor im Landeshaushalt zu brandmarken und keinen Versuch auszulassen, ihnen bei der unbestritten notwendigen Haushaltskonsolidierung immer wieder neue Belastungen und Kürzungen aufzubürden.

Sonntagsreden über die Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Polizei, die mit der bundesweit geringsten Polizeidichte seit vielen Jahren einen Spitzenplatz bei der Inneren Sicherheit im Bundesvergleich innehat, sind dann ebenso vergessen, wie das hehre Ziel, dass sich Leistung lohnen müsse.

Die vorgesehene, zeitlich verzögerte und gestaffelte Übernahme des Tarifergebnisses in der Beamtenbesoldung dient einzig dem Landeshaushalt und lässt keine andere sachliche Systematik erkennen. Gegenüber den obligatorisch im Landeshaushalt angesetzten 1,5% für Besoldungsanpassungen, ergeben sich Einsparungen in Millionenhöhe, die durch die Beamten wieder einmal finanziert werden.

„Die Verärgerung unter den Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten ist auch angesichts der Unsicherheiten über ihre weitere berufliche Entwicklung und absehbaren Belastungen, die sich aus der Polizeistrukturreform ergeben, groß.“ fasst der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp die Stimmungslage zusammen. „Die Anerkennung von Engagement und Einsatz und damit auch erfolgreicher Polizeiarbeit wird vermisst, Leistung scheint sich nicht wirklich zu lohnen. Unsere Kolleginnen und Kollegen fühlen sich zunehmend als reine Kostenfaktoren und dies kann auf Dauer nicht unmerkbar bleiben.“

Der BDK wird – ggf. in Kooperation auch mit anderen Interessenvertretungen – alle rechtlichen und politischen Optionen prüfen, um ein solches Sonderopfer für die Beamtinnen und Beamten noch zu stoppen. Denn ist für die Betroffenen nämlich nur ein sehr schwacher Trost, dass sie nicht auf Dauer von der Einkommensentwicklung weiter abgehängt werden oder die Entwicklungen in anderen Bundesländern noch trostloser erscheinen.

Verlierer sind dabei nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern auch die Politik und die Landesregierung, die selbst auch bei steigenden Steuereinnahmen und Kassenüberschüssen, auf solch wiederkehrende Sonderopfer ihrer Beschäftigten nicht verzichtet.

Dass es auch anders gehen kann, zeigen nicht nur andere Länder wie z.B. Bayern und Hamburg, die gewillt sind, die Abschlüsse 1:1 auf die ihre Beamtenbesoldung zu übertragen, sondern es gibt durchaus auch Beispiele im Ländle. Auch wenn ein unmittelbarer Vergleich nicht statthaft sein mag, ist es doch interessant, welche Regelungen für unsere Abgeordneten gelten.

Für die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags ist gesetzlich in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags (Abgeordnetengesetz - AbgG) geregelt, dass deren Entschädigungen jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst werden. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung, die jeweils vom Juli des abgelaufenen Jahres gegenüber dem Juli des vorangegangenen Jahres eingetreten ist. Die dafür maßgebliche Maßzahl der Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg stützt sich zu 88,9 % der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Lediglich zu 4,9 % fließen Tariflöhne des öffentlichen Dienstes und zu 6,2 % die Beamtenbesoldung in diese Maßzahl ein.