Besoldungsanpassung 2013/2014 passiert den Landtag

14.07.2013

Gegen die heftige Kritik der Beamten hat der baden-württembergische Landtag am 10. Juli die zeitliche abgestufte Übernahme des Tarifergebnisses beschlossen.
Besoldungsanpassung 2013/2014 passiert den Landtag

Mit dem nunmehr verabschiedeten Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpGBW 2013/2014) soll die Besoldung wie folgt steigen:

  • 2013: 2,45%
    • 1. Juli > A5 - A9 und Anwärter
    • 1. Oktober >> A10 und A11
    • 1. Januar 2014 >>> ab A12
  • 2014: 2,75%
    • 1. Juli > A5 - A9 und Anwärter
    • 1. Oktober >> A10 und A11
    • 1. Januar 2015 >>> ab A12

 

Gegenüber dem Tarifergebnis erfolgen diese Erhöhungen nicht nur erheblich zeitversetzt, sondern auch wieder um 0,2% gekürzt, die nach §17 LBesGBW einer Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt werden sollen.

Die damit zugleich verfolgte Absicht des Gesetzgebers, das Besoldungs- und Versorgungsniveau abzusenken, wird in öffentlichen Diskussionen immer wieder vegessen.

Nicht vergessen dürften die Beamtinnen und Beamten allerdings die Aussage ihres Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne), dass wenn es nach ihm gegangen wäre, die Beamten wirklich Grund zur Klage gehabt hätten.

Im Vorfeld der parlamanetarischen Beschlussfassung über die Besoldungsanpassungen 2013/2014 hatte es zahlreiche Proteste gegen die Pläne der Landesregierung gegeben. So waren am 30.06.2013 nochmals rund 5.000 Beamtinnen und Beamten nach Stuttgart gekommen, um in einer Kundgebung dagegen zu demonstrieren.