Bewegung bei der Alimentation von Beamten mit mehr als 2 Kindern

24.10.2008

Langjährige BDK-Forderung vor der Umsetzung - Baden-Württembergs Landesregierung legt Gesetzentwurf zur verfassungsgemäßen Alimentation von Beamten mit mehr als 2 Kindern vor.
Bewegung bei der Alimentation von Beamten mit mehr als 2 Kindern

Die baden-württembergische Landesregierung hat jetzt ein Gesetz in den Landtag eingebracht, mit dem die vom Bundesverfassungsgericht bereits 1998 beanstandete Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als 2 Kindern angepasst werden soll.

Nach dem Gesetzentwurf soll der kinderbezogene Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder rückwirkend ab 1. Januar 2008 monatlich um 50 Euro erhöht werden.

Während damit die seit 10 Jahren überfällige Korrektur hinsichtlich der aktuellen Besoldung auf den Weg gebracht wurde, ist die Frage der Rückwirkung der zahlreich eingelegten Widersprüche immer noch beim Bundesverwaltungsgericht rechtsanhängig.