Eigenständiges Besoldungs- und Laufbahnmodell für die Polizei BW

07.03.2009

BDK, DPolG und der CDU AK Polizei haben zu zentralen Eckpunkten im Polizeibereich bei der anstehenden Dienstrechtsreform eine gemeinsame Initiative gestartet.
Eigenständiges Besoldungs- und Laufbahnmodell für die Polizei BW

Im Vorfeld der anstehenden Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg haben die baden-württembergischen Landesverbände des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sowie des Arbeitskreises Polizei der baden-württembergischen CDU ihre übereinstimmenden Positionen in einer gemeinsamen Initiative gebündelt.

Zentrale Forderung des gemeinsamen Positionspapiers ist ein eigenständiges Besoldungs- und Laufbahnmodell für die Polizei, das - so der BDK - jeder Kriminalbeamtin und jedem Kriminalbeamten eine sichere Perspektive für eine leistungsangemessene Besoldung mindestens auf dem Niveau der derzeitigen Besoldungsgruppe A12 garantiert.

Wesentliche Grundlage des neuen Besoldungs- und Laufbahnmodells ist dabei die Aufgabe der Vielzahl der bisherigen Beförderungsämter und Bündelung in wenige 'Funktionsgruppen' mit Erfahrungsstufen und festgelegten Regelwartezeiten für den Aufstieg, die leistungsbezogen verkürzt werden können.

Die Initiative verzichtet in dieser ersten Phase bewusst noch auf eine bereits detaillierte Ausgestaltung des Modells, da zunächst die politische Entscheidung für einen solchen grundlegenden Systemwechsel herbeizuführen ist.

Initiative stellt das Konzept der Landespresse vor

In der Landespressekonferenz am 6. März 2009 im Stuttgarter Landtag haben die Landesvorsitzenden des BDK, Manfred Klumpp, der DPolG, Joachim Lautensack und des CDU AK Polizei, Günther Freisleben, die Initiative und die gemeinsamen Positionen der Landespresse vorgestellt und erläutert.

v.l.n.r.: Manfred Klumpp (BDK), Joachim Lautensack (DPolG) und Günther Freisleben (CDU AK Polizei)

     v.l.n.r.: Klumpp (BDK), Lautensack (DPolG) und Freisleben (CDU AK Polizei)

Hierbei kam deutlich zum Ausdruck, dass die gemeinsame Initiative die bislang eigenständigen Aktivitäten der Polizeigewerkschaften und des CDU-Arbeitskreises auf einem gemeinsamen Nenner bündelt und als deutlicher Impuls für die politischen Entscheidungsträger zur anstehenden Dienstrechtsreform verstanden werden soll.

Handlungsbedarf ergibt sich aus dem aktuellen System

"In unserem bisherigen System sind Beförderungen unabhängig von der individuellen Leistung erst möglich, wenn eine Beförderungsstelle durch Pensionierung oder Kündigung frei wird. Damit hängt die Besoldung von den Zufälligkeiten des Altersaufbau der Polizei ab. Dies ist zutiefst leistungsfeindlich und sicherlich nicht motivationsfördernd." erläuterte Manfred Klumpp die aktuelle Situation.Manfred Klumpp erläutert den anwesenden Journalisten den Handlungsbedarf.
"Da es für Polizeibeamte aber keinen adäquaten 'freien Arbeitsmarkt' gibt, sind sie regelmäßig mit ihrer einmal getroffenen Berufswahl ein Leben lang gebunden. Wer aus den geburtsschwachen Jahrgängen auch in Zukunft die Besten für die Polizei gewinnen will, muss ihnen bereits bei der Einstellung eine vernünftige und realistische Entwicklungsmöglichkeit aufzeigen können. Sonst werden sie eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft vorziehen." zeigte Klumpp weiter den darüber hinaus bestehenden Handlungsbedarf auf.

Reaktion aus dem Innenministerium

In einer ersten Reaktion ließ der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) noch am 6. März mitteilen, dass derzeit für die bevorstehende Dienstrechtsreform intensive Überlegungen zur Verbesserung der Besoldungsstruktur bei der Polizei angestellt und verschiedenste Ansätze geprüft werden. Selbstverständlich würden dabei die Vorschläge der Gewerkschaften und des Polizei-Arbeitskreises der CDU aufgegriffen und angemessen berücksichtigt.

Konsens zwischen BDK, DPolG und CDU AK Polizei

Zwischen BDK, DPolG und CDU AK Polizei, die sich in dieser Konstellation erstmals in Baden-Württemberg auf eine gemeinsame Initiative verständigt haben, besteht Einigkeit in folgenden grundsätzlichen Punkten:

 

  • Die Polizei braucht jetzt weder Leistungsprämien noch eine Ballungsraumzulage. Diese Mittel sollen zielgerichtet zur Finanzierung unseres Modells eingesetzt werden.
  • Wenige neue Funktionsgruppen ersetzen die zahlreichen bisherigen Besoldungs- bzw. Beförderungsämter in den drei Laufbahngruppen.
  • Gehaltsmäßige Aufstiege erfolgen künftig leistungsbezogen in zeitlich definierten Erfahrungsstufen/-intervallen. Die bisherigen Beförderungsämter entfallen.
  • In der neuen "Regellaufbahn" des Polizeivollzugsdienstes (für den heutigen mittleren PVD und die Qualifizierungsaufsteiger) muss als Endamt die finanzielle Größenordnung von A 11 erreichbar sein.
  • Die Polizeizulage sollte in die neue Gehaltstabelle integriert werden. Nach bayerischem Beispiel ist sie amtsprägender Gehaltsbestandteil.
  • Die Freie Heilfürsorge muss erhalten bleiben.
  • Die bestehende vorgezogene Lebensaltersgrenze von 60 Jahren ist für Polizeibeamte mehr als sachgerecht. Sollte trotz einer weiteren Überalterung - mit allen negativen Konsequenzen - eine Erhöhung der Lebensaltersgrenze nicht vermeidbar sein, muss es analog zum Rentenrecht möglich sein, nach 40 Jahren im Polizeidienst abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Geeignete Ausgleichsmaßnahmen für besonders belastende Funktionen und Tätigkeiten sind daneben unerlässlich.

 

  

Weitere Infos

 

  • Aktueller Flyer zur gemeinsamen Initiative

 

 

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