Erhöhung der Bezüge der Beamten und Richter um 2 Prozent zum 1. April 2011

04.02.2011

Im Vorgriff der aktuellen Tarifverhandlungen hat die Landesregierung ein Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Landtag eingebracht. BDK fordert eine Tariferhöhung und Besoldungsanpassung von mindestens 5%.
Erhöhung der Bezüge der Beamten und Richter um 2 Prozent zum 1. April 2011

Im Vorgriff der heute begonnenen Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder hat die baden-württembergische Landesregierung gestern am 03.02.2011 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Beamtinnen und Beamten eine Besoldungserhöhung von 2 % ab 1. April 2011 sichern soll.

"Dies kann allerdings nur ein Grundstock sein und muss dem Ergebnis der heute begonnenen Tarifverhandlungen angepasst werden." fordert der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp.

Für die aktuellen Tarifverhandlungen fordert der BDK eine Erhöhung von mindestens 5%, die zeit- und wirkungsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden muss.


Siehe auch

  • Kommentar von Meral Cakar, Tarifsprecherin des BDK Bundesvorstandes, zur Einkommensrunde 2011
  • Pressemeldung des BDK Bundesvorstand vom 03.02.2011 "Mindestens 5% Einkommenserhöhung für die Tarifbeschäftigten in der Kriminalitätsbekämpfung"