Föderalismusreform

03.11.2005

"Das erneute Aufleben dieser Forderung bei einem neuen Anlauf der Föderalismusreform war absehbar und zu erwarten. Aber sie ist immer noch falsch.", so der baden-württembergische BDK-Landesvorsitzende, Manfred Klumpp.
Föderalismusreform

 


 

Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht soll in Länderzuständigkeit

BDK: "Landespolitiker werden Farbe bekennen müssen, was Ihnen ihre Polizei wert ist"

Mit einer schnellen Umsetzung einer Föderalismusreform wollen CDU/CSU und SPD ihre Handlungsfähigkeit in einer großen Koalition unter Beweis stellen.

Nachdem das Reformvorhaben in einem ersten Anlauf lediglich an der Bildungspolitik scheiterte, kommt es nicht überraschend, dass auch wieder die Verlagerung des Besoldungsrechts, Versorgungsrechts und Laufbahnrechts auf die Bundesländer geplant ist.

Bereits am 10.11.2004 hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als Mitglied der Föderalismuskommission für die Bundesregierung erklärt, dass die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung der Landesbeamten den Ländern übertragen werden solle.

Das von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und den Vorsitzenden von dbb und ver.di vereinbarte Eckpunktepapier war damit, erst wenige Wochen nach seiner spektakulären Präsentation Anfang Oktober 2004 wieder obsolet.

Zwei Tage zuvor, am 08.11.2004 hatten alle im baden-württembergischen Landtag vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht und als von essentieller Bedeutung für die Reform des Föderalismus gefordert:

    "Die Länder müssen im Bereich ihres Beamtenrechts die Personalhoheit wiedererlangen, um angesichts ihres hohen Personalkostenanteils die notwendigen Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen. Sache des Bundes sollen daher künftig nur noch die Kernbereiche des grundlegenden Statusrechts sein. In die Zuständigkeit der Länder gehören hingegen wesentliche Grundsätze des Beamtenrechts einschließlich der Besoldung und Versorgung." (Zitat aus der Landtagsdrucksache 13/3727)

"Das erneute Aufleben dieser Forderung bei einem neuen Anlauf der Föderalismusreform war absehbar und zu erwarten. Aber sie ist immer noch falsch." so der baden-württembergische BDK-Landesvorsitzende, Manfred Klumpp.

Erste Auswirkungen dieser Verlagerung könnten sich nach Auffassung des BDK bereits im Landtagswahlkampf im Frühjahr 2006 zeigen. Einer Besoldung nach Kassenlage wird sich die Solidarität aller Landesbediensteten entgegen stellen.

"Unsere Landespolitiker, die wir im Landtag und vor der Haustüre in ihren Wahlkreisen treffen," so Klumpp, weiter, "stünden dann in unmittelbarer Verantwortung und Rechenschaft gegenüber den Bürgerinnen und Bürger, was ihnen ihre Polizei wert ist. Die Mitwirkungsmöglichkeiten würden unmittelbarer. Der BDK wird diese Herausforderung ggf. annehmen."

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