Keine Sonderopfer für die Polizei

15.11.2005

Keine Sonderopfer für die Polizei

Union und SPD wollen das gesetzliche Renteneintrittsalter anheben. Der baden-württembergische BDK-Landesvorsitzende Manfred Klumpp, stellt zu dieser Absichterklärung fest, dass im Koalitionsvertrag hierzu aber auch konkrete Modalitäten definiert wurden, an denen sich auch die Landesregierungen orientieren müssen. Alles andere würde zu nicht akzeptablen Sonderopfern für die Polizei führen.


Mit ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD u.a. erklärt, dass sie das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2012 um 2 Jahre erhöhen wollen.

Die Koalitionspartner haben hierzu weiter festgestellt, diese Maßnahmen in dergesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Versorgungsrecht der Beamten übertragen zu wollen.

"Union und SPD haben dabei aber auch Modalitäten definiert," so der baden-württembergische BDK-Landesvorsitzende Manfred Klumpp, "die Maßstab für Landesregierungen sein müssen."

Der BDK sieht daher analog den Regelungen für die gesetzliche rentenversicherung für Polizeivollzugsbeamte folgende Eckpunkte:

  • Kein vorschnellen landesspezifischen Regelungen, sondern Prüfung der Notwendigkeit und Vertretbarkeit von Neuregelungen nach 2010.
  • Die besonderen Belastungen des Polizeidienstes und die Auswirkungen auf die Innere Sicherheit sind besonders zu würdigen.
  • Es wird sichergestellt, dass Polizeivollzugsbeamte nach 40 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension gehen können.

"Alles andere," so Klumpp weiter, "würde zu Sonderopfern für die Polizei führen, für die kein Verständnis und keine Akzeptanz zu finden wäre."

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