Neufassung der Funktionszuordnung A12 und A13 zum 4. Quartal 2009

25.08.2009

Düsseldorf, 25.08.2009 - "Mit den aktuellen Erlassen zur Planstellenbewirtschaftung A12 und A13 geht das Innenministerium in Sachen Funktionszuordnung konsequenterweise einen weiteren richtigen Schritt in die richtige Richtung. Zum einen folgt das Innenministerium bei Beförderungen im dritten Quartal 2009 den Beschlüssen der Verwaltungsgerichte, die ein weiteres Mal Beförderungen aufgrund des Prinzips der Bestenauslese fordern.
Neufassung der Funktionszuordnung A12 und A13 zum 4. Quartal 2009

Zum anderen kündigt das Innenministerium fast gleichzeitig eine deutliche Überarbeitung der Funktionszuordnung an, die sich aus dem Kabinettsbeschluss und den damit verbundenen Zuwächsen von 450 A12 Stellen und 150 A13 Stellen ergibt. Der BDK begrüßt die Initiativen des Innenministeriums, sie werden zu einer gerechten Bewertung kriminalpolizeilicher Funktionen ganz erheblich beitragen", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Kurz nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte hatte der BDK Kontakt zum Innenministerium aufgenommen und darauf gedrängt, kommende Beförderungsmöglichkeiten in A12 und A13 nach den Beurteilungslisten der Behörden zu vergeben und keine neuen Ausschreibungen vorzunehmen. Dem ist das Innenministerium mit dem Zuweisungserlass für das dritte Quartal 2009 gefolgt. Damit konnten die Kolleginnen und Kollegen in Spitzenämter befördert werden, denen zunächst aufgrund "überfüllter Töpfe" eine berechtigte Beförderung verweigert wurde. Auch das ist Teil der "Erfolgsgeschichte" des BDK rund um die Erhöhung der Stellenplanobergrenzen bei A12 und A13.

Mit dem Erlass vom 17.8.2009 kündigt das Innenministerium an, "die Verfahrensregelungen zur Inanspruchnahme von Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppen A12 und A13 g.D. mit der Zuweisung von Beförderungsplanstellen ab dem IV. Quartal 2009 grundlegend neu festzulegen". Auch das ist die Folge erfolgreicher BDK-Politik, da nun insbesondere in der Anlage 3 der Funktionszuordnung eine große Anzahl weiterer Funktionen für Sachbearbeitung und Führung der Kriminalpolizei zusätzlich beschrieben werden müssen. Das ist die logische Konsequenz aus der bisherigen Verlagerung von 450 Funktionsstellen von der Kriminalpolizei zur Schutzpolizei. Dies wird aufgrund steigender Pensionierungen schon in Kürze dazu führen, dass die Perspektiven der Sachbearbeiter, ein Spitzenamt nach A12 und A13 zu erlangen, ganz erheblich ansteigen.

Von den aufgrund der Stellenplanobergrenzenerhöhung zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten in den nächsten sechs Jahren (80 A12 Stellen und 20 A13 Stellen pro Jahr) werden alle Bereiche der Polizei gleichermaßen profitieren.

"Bei der grundlegenden Überarbeitung der FZO wird der BDK auch weiterhin engen Kontakt zu den Entscheidungsträgern im Innenministerium halten und für eine gerechte Bewertung der Kriminalpolizei sorgen", sicherte der BDK Landesvorsitzende allen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten in NRW zu.