Regierungsbeschäftigte - was für eine Berufsbezeichnung

11.04.2008

"Schade, dass den Verantwortlichen in der Landesregierung nichts besseres eingefallen ist, als unsere Angestellten und Arbeiter in der nordrhein-westfälischen Polizei als "Beschäftigte der Regierung" zu bezeichnen. Das haben unsere Kolleginnen und Kollegen, die mit Ihrer Arbeit wertvolle Unterstützung in der Verwaltung, den Polizeiinspektionen und der Kriminalpolizei leisten, nicht verdient.
Regierungsbeschäftigte - was für eine Berufsbezeichnung

Düsseldorf, 10.04.2008 - "Beschäftigung" suggeriert Abhängigkeit und zeugt nicht von der nötigen Wertschätzung gegenüber Fleiß, Innovation und Engagement. Diese Berufsbezeichnung ist gar keine und gehört schnellstens abgeschafft", erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Mit einem Schreiben an Innenminister Dr. Ingo Wolf fordert der BDK die dringende Abschaffung dieser unwürdigen Berufsbezeichnung.

Der Landesvorsitzende führt darin aus:

"Jeder am Arbeitsprozess dieses Landes beteiligte Mensch - ob in der freien Wirtschaft oder im beamteten Dienst des Landes - hat  eine Dienst- bzw. eine Berufsbezeichnung, die seiner Qualifizierung entspricht und auf seine Tätigkeit hinweist - mit Ausnahme der Tarifbeschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die allgemein gesetzte Dienstbezeichnung "Regierungsbeschäftigte/r"  drückt nur das dienstliche Vertragsverhältnis zu einer Regierung aus, ohne die Beziehung zu einer Behörde oder Dienststelle oder zu einer bestimmten Aufgabe erkennen zu lassen.

Mit dem Begriff "Beschäftigter"  im allgemeinen Sprachgebrauch wird oft eine wenig engagierte Arbeitshaltung verknüpft und ein Jobdenken ohne Identifikation mit dem Aufgabeninhalt des Arbeitsbereichs assoziiert. Im Verhältnis des Arbeitgebers zum Mitarbeiter drückt der Begriff immer noch eine Abhängigkeit von einer gewissen Gunst des Dienstherrn bzw. Unternehmers aus. Die Dienstbezeichnung verhindert geradezu eine Identifikation mit der beruflichen Tätigkeit…"

Der BDK fordert die Einführung folgender Berufsbezeichnungen

  • Angestellte (r)  im Kriminaldienst (im Einsatzdienst, im Verkehrsdienst, im Verwaltungsdienst)
  • Für weiter qualifizierte Angestellte sollte die Bezeichnung "Kriminalfachangestellte (r) " oder "Verwaltungsfachangestellte (r)  verwendet werden