Tarifeinigung für den öD der Länder

17.02.2017

Die Tarifparteien haben sich am heutigen Abend geeinigt. +++ BDK fordert eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamtinnen und Beamten. +++ Jegliche Abstriche würden auf Unverständnis stoßen.
Tarifeinigung für den öD der Länder
BDK hat in Stuttgart Flagge gezeigt.

 

Das Ergebnis der Einigung stellt sich im Kern wie folgt dar:

  • 2,0% rückwirkend zum 1. Januar 2017 bzw. 75 Euro Mindestbetrag als soziale Komponente
  • 2,35% ab 1. Januar 2018
  • Einführung einer Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Teilschritten zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018
 

Der baden-württembergische BDK-Vorsitzende Manfred Klumpp fordert die Landesregierung zu einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme für die Beamtinnen und Beamten auf.

Die gerade bei der Inneren Sicherheit gestiegenen und weiter wachsenden Aufgaben können auch angesichts der Personaldefizite erfolgreich nur durch Tarifbeschaftigte und Beamte gemeinsam bewältigt werden. Es darf kein Keil zwischen Tarifbeschäftigte und Beamte getrieben werden; beide müssen deshalb auch gleich an der Einkommensentwicklung teilhaben.

 

Siehe auch:

 

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