Weitere Pensionskürzungen durch die Hintertür?

19.08.2008

Landesregierung plant eine Absenkung der Endgehälter zu Gunsten der Anfangsgehälter - BDK spricht sich gegen diese Besoldungsumschichtung aus
Weitere Pensionskürzungen durch die Hintertür?

Das Staatsministerium hat für die Landesregierung mit Schreiben vom 24.07.2008 dem Landtag einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission "Demografischer Wandel - Herausforderungen an die
Landespolitik" vorgelegt.

Mit Blick auf die angestrebte Begrenzung der Versorgungsausgaben wird u.a. auch dargestellt, welche Sparbeiträge den Beamtinnen und Beamten bereits auferlegt wurden:

 

  • Zur Abfederung der steigenden Versorgungsausgaben hat Baden-Württemberg auf der Grundlage des Versorgungsreformgesetzes von 1998 mit der sogenannten "Versorgungsrücklage" ab 1999 begonnen, Mittel zur Finanzierung späterer Versorgungsausgaben zurückzulegen. Finanziert wird die Rücklage grundsätzlich durch die Minderung der Bezügeanpassungen der Beamten und Pensionäre.

    (Anmerkung BDK: Ebenfalls mit dem Versorgunsgreformgesetz 1998 wurde auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage gestrichen.)
  • Durch das Versorgungsänderungsgesetz von 2001 wird der Höchstversorgungssatz seit 2002 in acht Schritten von 75 % auf 71,75 % verringert.
  • Die Sonderzahlung wurde bereits ab 1993 eingefroren. Ab 2003 wurde sie von 86 % auf 64 % für Beamte und Pensionäre gekürzt. Ab 2005 wurde sie zusätzlich bei Pensionären für den Pflegeversicherungsbeitrag reduziert.
  • Entsprechend der Gesundheitsreform 2004 wird auch von den Pensionären eine erhöhte Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe erhoben, für Wahlleistungen muss eine Eigenversicherung gezahlt werden.
  • Für die Jahre 2005, 2006 und 2007 gab es auch für Pensionäre keine lineare Erhöhungen, d. h. 3 Nullrunden in Folge (abgesehen von Einmalzahlungen in 2006/07).
  • Ab 2008 beträgt die Sonderzahlung für aktive Beamte nur noch 50 % und für Pensionäre ab 1. April 2007 nur noch 30 %.

 

"Darüber hinaus wird die derzeit in Vorbereitung befindliche Dienstrechtsreform durch den geplanten Umbau der Gehaltstabellen zur Erhöhung der Anfangs- und Senkung des Endgehälter sowie durch die geplante schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre zu einer Absenkung des Anstiegs der Versorgungsausgaben führen." ... so wörtlich aber die weiteren Ausführungen der Landresgierung in diesem Bericht.

Eine Absenkung der Endgehälter bedeutet ebenso gekürzte Pensionen, da sich nach dem Alimentationsprinzip die Pension aus dem letzten Gehalt berechnet.

Für den BDK Baden-Württemberg wird mit dieser vom Ministerrat in seiner Sitzung am 21. Juli 2008 gebilligten, verbindlichen Absichtserklärung die Dienstrechtsreform zu einer weiteren Sparreform und Mogelpackung wie es bereits die Dienstrechtsreform 1997 war. Seit 1997 haben die Beamtinnen und Beamten auf Gehaltsbestandteile verzichtet, die ihnen als Leistungselemente wie Leistungszulage, Leistungsprämie und verkürztem Aufstieg in der Leistungsstufe zurückfließen sollten und statt dessen fast ausschließlich beim Finanzminister zur Haushaltskonsolidierung verblieben.

Manfred Klumpp, BDK-Vorsitzender in Baden-Württemberg: "Mit solchen Darstellungen outet sich die Landesregierung, dass es ihr nicht primär um ein modernes Dienstrecht geht, sondern knallharte Überlegungen dahinter stehen, wie im Beamtenbereich immer weiter gespart werden kann."

In diesem Kontext ist auch der Personalabbau bei der Polizei im Vollzugs- und Nichtsvollzugsdienst zu sehen, der zu einer zunehmend angespannten Personalsituation führt und jede einzelne Polizeibeamtin und jeden einzelnen Polizeibeamten zusätzlich belastet, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger zunehmend spürbar werden wird.
Der BDK fordert Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und die Landesregierung zu einem Umdenken auf. Die Konsolidierung des Staatshaushaltes ist ein herausragendes Ziel, jedoch darf dabei die Innere Sicherheit, als zentrales Element unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht auf der Strecke bleiben.