Corona - Schutzmaßnahmen

06.04.2021

Vorhalt von sog. Selbsttest/Schnelltests bei der Polizei
Corona - Schutzmaßnahmen

Der bundesweite Umgang mit Corona zeigt ein sehr heterogenes Bild. Während einige Politiker auf einen verschärften Lockdown drängen, öffnen andere die Beschränkungen i.V.m Schnelltests.

Der BDK ist nach wie vor der Meinung, dass die Polizei Rheinland-Pfalz mit ihrer Impfstrategie einen guten Weg eingeschlagen hat. Unabhängig der Frage, inwieweit bei Corona-Verdachtsfällen in der polizeilichen Belegschaft Selbsttest/Schnelltests eingesetzt werden können, häufen sich auch bei der Kriminalpolizei die Fälle, bei denen auf solche Tests zurückgegriffen werden muss.

Sowohl bei der Frage des Transports von Gefangenen über weitere Strecken, qualifizierten Vernehmungen als auch bei Ermittlungen in Firmen, die jeden Tag Schnelltests von ihren Mitarbeitern verlangen, benötigen wir Schnelltestverfahren, auf die kurzfristig zurückgegriffen werden kann. Dem BDK sind Beispiele bekannt, wonach Kollegen der Kriminalpolizei, um sich selbst zu schützen, Schnelltests auf eigenen Kosten beschafft haben.

Es geht dem BDK nicht darum die Impfstrategie in Frage zu stellen. Vielmehr geht es darum, in den oben genannten Situationen ein Mehr an Sicherheit für Bürger und Einsatzkräfte durch den Einsatz von Schnelltests zu erzielen.

Der BDK fordert das Ministerium auf, kurzfristig jede Dienststelle mit einer überschaubaren Anzahl von Schnelltests auszustatten