Corona: Selbsttests im Dienst

07.04.2021

Mit Erlass des LPP vom gestrigen Tage werden ab sofort neben den PoC-Antigen-Schnelltests jetzt auch Antigentests zur Eigenanwendung in der Polizei des Landes Niedersachsen eingeführt.
Corona: Selbsttests im Dienst

Hannover, den 07.04.2021 

 

In Deutschland wird im Rahmen der COVID-19-Pandemie weiterhin die Strategie verfolgt, die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) einzudämmen. Dabei finden die bereits bekannten Maßnahmen zur Kontaktreduktion sowie die Befolgung von Abstands- und Hygieneregeln die erforderliche Beachtung.

Ergänzend zu den Impfungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um COVID-19-Fälle in der Organisation möglichst früh erkennen und gegensteuern zu können. Die frühe Identifikation von Neuinfizierten und deren Isolierung sowie die Ermittlung der Kontaktpersonen sind von herausragender Bedeutung. Geeignete PoC-Antigen-Schnelltests stellen dabei ein probates Mittel dar. Nach einer einmonatigen Erprobungs- und Einführungsphase in verschiedenen Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen wurden diese mit Erlass Ende Februar in Niedersachsen eingeführt.

Nachdem auch Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2 am Markt zur Verfügung stehen, werden auch diese sukzessive in die Teststrategie integriert und die PoC-Antigen-Schnelltests schrittweise ersetzen. Mit Erlass des LPP vom gestrigen Tage werden ab sofort, neben den PoC-Antigen-Schnelltests, auch Antigentests zur Eigenanwendung in der Polizei des Landes Niedersachsen eingeführt. Durch das LPP wurde ein Konzept erstellt, welches die Fortschreibung der Einführung von PoC-Antigen-Schnelltests und die Einführung von Antigentests zur Eigenanwendung enthält.

In Anlehnung an die Empfehlung des MPK-Beschlusses vom 03.03.2021 erhalten somit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Studierenden der Polizeiakademie Niedersachsen (insg. rund 27.700 Personen) die Möglichkeit, pro Woche das Angebot eines kostenlosen, freiwilligen, innerbetrieblichen Selbsttests wahrzunehmen.

Die Durchführung der bisher auch bereits durchgeführten PoC-Antigen-Schnelltest bleibt davon unberührt und kann bei entsprechenden Anlässen auch weiterhin durch die eingewiesenen Rettungssanitäter durchgeführt werden.

Es bleibt die Frage, ob das Angebot für einen Selbsttest pro Woche und Mitarbeitenden zielgerichtet und ausreichend ist um die gesteckten Ziele zu erreichen.


Stefan Franz
Stellv. Landesgeschäftsführer

 

 

PDF