Coronaschutzmaßnahmen für die (Kriminal-)polizei

21.11.2020

Der BDK Rheinland-Pfalz begrüßt ausdrücklich die Anschaffung von 25.000 FFP2-Schutzmasken für die Einsatzbeamten des Landes. Jedoch erscheint es vereinzelt schwierig, den Bedarf der Kriminalpolizei an partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) anzuerkennen. Daher fordert der BDK die Schutzmasken der Klasse FFP2/FFP3 auch in ausreichender Anzahl als persönliche Ausstattung für alle operativen Kräfte der Kriminalpolizei und darüber hinaus weitere Anschaffungen zum Schutz der sonstigen Beschäftigten der Polizei vor COVID-19.
Coronaschutzmaßnahmen für die (Kriminal-)polizei

Im Gemeinsamen Mitarbeiterbrief des Inspekteurs der Polizei, Jürgen Schmitt, und der Vorsitzenden des Hauptpersonalrates, Sabrina Kunz, vom 13.11.2020 wird die
wichtige Rolle der FFP2-Masken mit Blick auf den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 betont. In dem Schreiben wird betont, dass dieser Schutz für alle Einsatzkräfte zur persönlichen Ausstattung gehören sollte.
Der BDK ist sich sicher, dass die operativen Kräfte der Kriminalpolizei auch damit gemeint sind. Leider scheint das nach derzeitiger Auffassung einiger Verantwortlicher zumindest fraglich. Dabei führen die operativen Kräfte der Kriminalpolizei tagtäglich Festnahmen, Durchsuchungen, ED-Behandlungen und weitere Maßnahmen durch, bei welchen es notwendigerweise zu Kontakten unterhalb des empfohlenen Mindestabstandes kommt. Zusätzlich werden unzählige Vernehmungen durchgeführt, welche nahezu ausschließlich in geschlossenen Räumen stattfinden. Gerade Vernehmungen bergen eine besonders große Gefahr, da man sich in der Regel über längere Zeit mit dem Gegenüber in einem Raum befindet.

Der BDK fordert aus diesen Gründen, die Kriminalpolizei bei der Verteilung der partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) entsprechend ihrer Aufgabenbewältigung auszustatten. Dazu ist es unbedingt erforderlich, dass jedem Kriminalbeamten und jeder Kriminalbeamtin ausreichend Masken der Schutzklasse FFP2 zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus fordert der BDK zeitnah weitere Maßnahmen zur Wahrung der Gesundheit unserer Kollegen und Kolleginnen und daraus folgernd die Wahrung der Funktionalität der polizeilichen Dienststellen ein:

Ausreichende Beschaffung von Plexiglasscheiben
In nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens wurden in den letzten Monaten Plexiglasscheiben zum Schutz von Beleg- und Kundschaft installiert. Bei der Polizei Rheinland-Pfalz wurden diese bisher eher vereinzelt beschafft. Insbesondere bei Anzeigenaufnahmen und Vernehmungen wird in Ergänzung der FFP2 Maske ein besonderer Schutz für Kollegen und Kolleginnen auf der Dienststelle benötigt. Daher fordern wir die Anschaffung weiterer mobiler Plexiglasscheiben, um den notwendigen Bedarf zu decken.


Aufstellen von Fieberkameras
Laut der Wissenschaft ist Fieber das hauptsächliche Symptom von COVID-19. Die frühzeitige Erkennung einer erhöhten Körpertemperatur könnte die Gefahr erheblich minimieren, dass Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen mit Corona-Infizierten in Kontakt kommen. Eine Möglichkeit zur frühzeitigen Erkennung einer erhöhten Körpertemperatur stellen sog. Fieberkameras dar. Durch diese Messgeräte ist es möglich die Körpertemperatur bei einem großen Personenkreis im Vorbeigehen innerhalb von 1 - 2 Sekunden festzustellen.
Dies würde sowohl bei Kollegen und Kolleginnen als auch bei Besuchern die Möglichkeit einer Früherkennung in der Phase einsetzender Symptomatik ermöglichen und somit die Ansteckungsgefahr innerhalb von Dienstgebäuden erheblich senken.

In der aktuellen Ausgabe „der kriminalist“ (11/2020, S.29ff.) wurde ein umfangreicher Beitrag zum „Einsatz von Fieberkameras zum Schutz vor COVID19“ veröffentlicht.

Der Landesvorsitzende Christian Soulier:
„Unser aller Ziel muss die Sicherstellung einer uneingeschränkten Einsatzbereitschaft der Polizei in den nächsten Monaten sein.“