Das neue Besoldungs- und Versorgungsgesetz wurde beschlossen

13.11.2013

Mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und CDU hat der Schweriner Landtag am 13. November 2013 das „Gesetz über die Anpassung von Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezügen für die Jahre 2013, 2014 und 2015 in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Empfehlung des Finanzausschusses beschlossen.
Das neue Besoldungs- und Versorgungsgesetz wurde beschlossen

Damit geht ein Prozess zu Ende, der sich über ein halbes Jahr hinzog und der aus unserer Sicht gezeichnet war von wenig Demokratieverständnis auf Seiten einiger Mitglieder unserer Landesregierung. Wir berichteten dazu bereits mehrfach auf dieser Seite.

Jetzt ist es amtlich. Gegen die Stimmen der Opposition und gegen den Willen der Landesbeamten mit ihren Spitzenvertretungen haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Damit wird eine vollständige Abkopplung der Beamtenbezüge von den aktuellen Tarifverhandlungen bewusst und gewollt zementiert.

Zur Erinnerung:

Die Tarifparteien einigten sich im März 2013 auf einen Tarifabschluss mit einer Laufzeit von 24 Monaten und Tariferhöhungen über 2,65 % ab dem 1. Januar 2013 und 2,95 % für das Jahr 2014. Die Beamten und die sie vertretenden Spitzenverbände dbb und DGB strebten natürlich nach einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme dieses Tarifergebnisses, was Finanzministerin und Ministerpräsident umgehend ausschlossen und auch nicht mehr verhandelten. Das Verhalten der politisch Verantwortlichen stellt für uns einen deutlichen Rückschritt beim demokratischen Umgang miteinander dar und darf unseres Erachtens nicht die Norm werden.

Und so lautet das Ergebnis für die Beamten:

  • Erhöhung des Sockelbetrages um 25,00 Euro sowie eine Anhebung der Besoldung um 2 % rückwirkend ab dem 1. Juli 2013,

  • Besoldungserhöhung um 2 % ab dem 1. Januar 2014,

  • Besoldungserhöhung um weitere 2 % ab dem 1. Januar 2015.

Offen ist damit auch die Übernahme oder Angleichung späterer Ergebnisse von Tarifverhandlungen, denn die Laufzeiten des aktuellen Tarifabschlusses und des nun vorliegenden Gesetzes für die Landesbeamten differieren um ein Jahr und lassen eine Nullrunde für das Jahr 2016 befürchten.

Als Berufsvertretung der Beschäftigten in der Kriminalpolizei werden wir zukünftig darauf achten, dass es zu keinen weiteren Rückschritten im Auftreten bei Verhandlungen oder bei erstrittenen Sozialleistungen kommen wird.