Das übersehene Problem

22.02.2018

In einer eher von terroristischen Gewalttaten geprägten Zeit kommen die Kriminalitätsphänomene um Bandenkriminalität, Organisierte Banden- und Organisierte Kriminalität (OK) selbstredend viel zu kurz.
Das übersehene Problem

Dank des Personalabbaus, einer einheitsorientierten Ausbildung und der höchst sparsamen Finanzpolitik hat es Mecklenburg-Vorpommern nach den Anschlägen vom 11. September 2001 nach unserer Auffassung geradeso geschafft, sich im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität einigermaßen akzeptabel aufzustellen. Natürlich mussten dafür andere Bereiche der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung zurückstecken, wie beispielsweise die Untersuchung, Aufdeckung und Bekämpfung der Organisierten und Schweren Kriminalität.

Wir wollen keine Wertigkeiten unter den einzelnen Deliktsbereichen festlegen oder die Aufdeckung und Verfolgung politisch motivierter Taten in den Hintergrund stellen. Wir möchten wieder einmal nur davor warnen, die Organisierte Kriminalität und verwandte Phänomene zu nicht unterschätzen, nur weil sie sich so gut wie ausschließlich im Dunkelfeld der Kriminalität bewegen und die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik wegen der in Deutschland geltenden Definition der Organisierten Kriminalität auch Fälle außerhalb der OK wie Bandenkriminalität oder Organisierte Bandenkriminalität (Schwere Kriminalität) erfassen können. Fakt bleibt, dass die Delikte der Organisierten und Schweren Kriminalität in Deutschland, in Europa und auf der ganzen Welt den größten und finanziell höchsten Schaden anrichten.

Doch nicht nur der angerichtete und erwirtschaftete Schaden ist immens. Durch die Straftaten der Clans, Gruppen oder Unternehmungen der Schweren und Organisierten Kriminalität werden staatliche Verwaltungen, Regierungen oder wirtschaftliche Branchen ganz oder teilweise korrumpiert und damit im Wirken behindert. Für die Bürgerinnen und Bürger ist das kriminelle Handeln dieser Tätergruppen so gut wie unsichtbar, Polizei und Justiz argumentieren mit offiziellen Fallzahlen eines sehr kleinen Hellfeldes der Kriminalität. Somit spürt niemand die wahren Ausmaße insbesondere der OK, obwohl sie die kommunalen und regionalen Haushalte stark belasten dürften, auch im MV.

Eine effektive und erfolgreiche Verfolgung der Schweren und Organisierten Kriminalität könnte vermutlich im Rahmen der Vermögensabschöpfung stattliche Gelder in unsere staatlichen Säckel bringen. Dafür jedoch bedarf es einiger Voraussetzungen.

Zunächst müssten die Verantwortlichen in Politik, Justiz und Polizei eine konsequente Aufdeckung und Untersuchung dieser Delikte ausdrücklich unterstützen und wollen. Das bedeutet insbesondere, genügend zusätzliches Personal einschließlich der logistischen Unterstützung für den Bereich der OK bereitzustellen. Hier reicht aber wiederum kein einheitspolizeilich ausgebildetes Personal aus, hier müssen kriminalistisch geschulte Kolleginnen und Kollegen ran. Und dann brauchen unsere Strafverfolger und besonders ihre Vorgesetzten einen langen Atem. Wie die Erfahrungen und auch die Statistik zeigen, dauern die Ermittlungen in OK-Verfahren vielfach mehrere Jahre. Soweit die hiesigen Voraussetzungen.

Natürlich gelten diese Vorgaben auch in ganz Deutschland, der Europäischen Union und letztlich in der ganzen Welt. Außerhalb Deutschlands ist eine Rechtsangleichung erforderlich und in Deutschland sollten die gesetzlichen Normen spätestens bei der Geldwäsche dringend den europäischen Nachbarn angeglichen werden.

Deutschland und hier auch wieder explizit Mecklenburg-Vorpommern sind nicht umsonst Rückzugs- und Investitionsgebiete osteuropäischer oder auch italienischer Mafia-Clans, weil unser liberales Recht nach Ansicht vieler Kritiker in so manchem Fall den ausreichenden Schutz der Opfer fahrlässig vernachlässigt und den Tätern ihr Handeln nicht unbedingt immer erschwert.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de